AGB
Inhalt
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AGB IVY SHARE
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AGB IVY RENT
AGB IVY Share
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TEIL A – Allgemeine Bedingungen
§ 1 Gegenstand, Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der MFM GmbH, Isener Straße 7, 85664 Hohenlinden, Telefonnummer: 08092-702800, E-Mailadresse: kontakt@ivy-go.de.de („MFM“) bestehen aus
den allgemeinen Bedingungen (Teil A.),
den besonderen Bedingungen „Anbieter“ (Teil B.), und
den besonderen Bedingungen „Vermittler“ (Teil C.).
Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, gehen die besonderen Bedingungen (Teil B. und C.) den allgemeinen Bedingungen (Teil A.) vor.
1.2
MFM vermietet (als „Anbieter“) oder vermittelt (als „Vermittler“) über die IVY SHARE App oder das IVY SHARE Web-Portal IVY SHARE-registrierten Nutzern („Nutzern“) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeitmiete“).
1.3
Bucht der Nutzer Fahrzeuge innerhalb des IVY SHARE-Netzwerkes („IVY SHARE Fahrzeuge“), so tritt MFM als Anbieter auf. Das IVY SHARE Fahrzeug wird in diesem Fall unmittelbar von MFM an den Nutzer vermietet. In diesem Fall finden neben den allgemeinen Bedingungen (Teil A.) die nachstehend in Teil B. enthaltenen besonderen Bedingungen „Anbieter“ Anwendung. MFM wird in Teil B als „Anbieter“, der Nutzer als „Kunde“ bezeichnet.
1.4
Bucht der Nutzer IVY SHARE Fahrzeuge außerhalb des IVY SHARE-Netzwerkes („Drittfahrzeuge“) tritt MFM als Vermittler auf. In diesem Fall erbringt MFM Dienstleistungen nicht als Anbieter, sondern vermittelt lediglich das Fahrzeugangebot eines Dritten. Der Vertrag über die Leistung kommt im Vermittlungsfall ausschließlich zwischen dem Dritten als Leistungserbringer und dem Nutzer zustande. In diesem Fall finden neben den allgemeinen Bedingungen (Teil A.) die nachstehend in Teil C. enthaltenen besonderen Bedingungen „Vermittler“ Anwendung. MFM wird in Teil C. als „Vermittler“ bezeichnet. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Nutzungsordnungen des Dritten, ebenso dessen Preis- und Gebührenordnungen. MFM wird den Kunden im Vermittlungsfall auf die abweichenden Preis- und Gebührenordnungen sowie auf die AGB bzw. Nutzungsordnungen des Dritten hinweisen.
1.5
MFM behält sich vor, die Registrierung eines Nutzers abzulehnen, falls Grund zu der Annahme besteht, dass dieser sich nicht vertragsgemäß verhalten wird. Ein Nutzer darf nicht gleichzeitig mehrere Nutzerkonten bei IVY SHARE haben. § 2 Abrechnungskonto, Nutzdaten
2.1
Um ein IVY SHARE Fahrzeug oder ein Drittfahrzeug anmieten, reservieren und nutzen zu können, muss der Nutzer entweder während der Registrierung oder in der IVY SHARE App ein Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrifteinzug) ausgewählt und die entsprechenden Daten hinterlegt haben.
2.2
Im Standardzahlungsprofil muss der Konto- bzw. Kreditkarteninhaber mit dem Nutzer übereinstimmen. Der Nutzer hat die von ihm im Nutzerkonto hinterlegten persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Privatanschrift, E-MailAdresse, persönliche Mobilfunknummer, Führerscheindaten und Bankverbindung bzw. Kreditkarten-Daten. Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung E-Mail nicht möglich, Mobilfunknummer veraltet) behält sich MFM vor, das Nutzerkonto des Nutzers vorläufig zu sperren.
§ 3 Zugangsdaten und –medien
3.1
Jeder Nutzer erhält durch die Registrierung ein Zugangsmedium (Nutzerkarte) und/oder Zugangsdaten, die nach Vergabe einer Nutzer-PIN und in Kombination mit einer Smartphone-Applikation („App“) den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik ermöglichen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten und/oder Nutzer-PIN ist nicht gestattet; der Nutzer verpflichtet sich, insbesondere seine Zugangsdaten und NutzerPIN strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Insbesondere darf der Nutzer Passwort und PIN auf keinen Fall auf einem Zugangsmittel oder dessen Trägermedium vermerken, dort abspeichern oder in anderer Weise in der Nähe des Zugangsmittels aufbewahren. Der Nutzer verpflichtet sich, Passwort und PIN (letztere durch Kontaktieren des Kundenservice) unverzüglich zu ändern, falls Grund zu der Annahme besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnten. Eine etwaig an den Nutzer ausgehändigte Nutzerkarte, bleibt im Eigentum von MFM und ist auf Verlangen, spätestens jedoch bei Kündigung des Vertrags, auszuhändigen. Gibt der Nutzer schuldhaft sein Zugangsmedium und/oder seine Zugangsdaten an einen Dritten weiter, so kann der Anbieter eine Gebühr entsprechend des Gebührenkatalogs erheben, es sei denn der Nutzer weist nach, dass dem Anbieter keine Kosten entstanden sind oder die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind als die erhobene Gebühr.
3.2
Der Verlust der Zugangsdaten und/oder der Nutzer-PIN ist MFM stets unverzüglich per EMail (kontakt@ivy-go.de) anzuzeigen, so dass MFM das Zugangsmittel sperren und eine missbräuchliche Nutzung unterbinden kann. Verstößt der Nutzer hiergegen, so haftet er für alle von ihm verschuldeten durch den Verlust oder die Weitergabe der Zugangsdaten und/oder Nutzer-PIN verursachten Schäden, insbesondere, wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Im Falle des Verlustes des Zugangsmediums (Nutzerkarte) wird dem Nutzer eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß Gebührenkatalog berechnet, sofern der Nutzer nicht nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. MFM bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen. MFM ist berechtigt, das Zugangsmedium zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Nutzers für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung das Zugangsmedium bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.
§ 4 Haftung von MFM
4.1
MFM haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von MFM oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
4.2
Für einfache Fahrlässigkeit haftet MFM nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Regelungen dieses § 4 Pkt. 4.2 gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MFM.
4.3
Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 5 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte
5.1
Dem Nutzer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende Anspruch unbestritten, in Textform durch MFM anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.
§ 6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen davon nicht berührt
§ 7 Anwendbares Recht; Gerichtsstand
7.1
Diese AGB und auf Grundlage dieser AGB geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2
Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträgen der Sitz von MFM. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 8 Streitschlichtung
8.1
Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
8.2
MFM ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
TEIL B – Besondere Bedingungen „Anbieter“
§ 1 Geltungsbereich
Diese besonderen Bedingungen (Teil B.) gelten für die Registrierung (Abschluss des Kundenvertrags) und die Anmietung von IVY SHARE Fahrzeugen (Einzelmietvertrag). Durch Eingabe der Stammdaten (Vor- und Nachname, Privatanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und persönliche Mobilfunknummer) und Akzeptieren dieser AGB im Registrierungsprozess, kommt der Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Diese AGB werden bei der Anmietung von IVY SHARE Fahrzeugen durch die Tarif- und Kostenordnung ergänzt. Der Abschluss des Rahmenvertrags begründet weder für den Anbieter, noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Einzelmietverträgen. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Anmietung bzw. der Reservierung (falls eine solche erfolgt), wie sie in der IVY SHARE App oder dem IVY SHARE Web-Portal angezeigt werden bzw. in dem Gebührenkatalog festgelegt sind, die in der IVY SHARE App oder dem IVY SHARE Web-Portal einsehbar sind.
§ 2 Fahrtberechtigung
2.1
Die Buchung und Führung von IVY SHARE Fahrzeugen setzt generell voraus, dass der Kunde
a. eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person ist;
b. ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet hat und seit mindestens einem (1) Jahr in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW, in der Bundesrepublik Deutschland ist;
c. sich für die Nutzung der IVY SHARE App bzw. des IVY SHARE Webportals erfolgreich und ordnungsgemäß registriert hat und über ein Kundenkonto verfügt;
d. die Fahrerlaubnis durch den Anbieter oder eine von diesem beauftragte Person im Rahmen der jeweils angebotenen Verfahren (online, d.h. unter Nutzung einer Softwareapplikation, oder offline, d.h. stationär) übergeprüft wurde.
2.2
Das IVY Share Fahrzeug darf ausschließlich vom Kunden geführt werden. Zusatzfahrer sind bei IVY Share nicht zugelassen. Überlässt der Kunde das IVY SHARE Fahrzeug an einen Nichtberechtigten, so kann der Anbieter eine Vertragsstrafe gemäß dem Gebührenkatalog verhängen. Die Geltendmachung von Schäden bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet.
2.3
Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für IVY SHARE Fahrzeuge für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dasselbe gilt für die Dauer eines Fahrverbotes. Kunden haben die Entziehung oder Einschränkungen ihrer Fahrerlaubnis, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme ihres Führerscheins unverzüglich an den Anbieter zu melden.
§ 3 Reservierung und Abschluss von
Einzelmietverträgen
3.1
Registrierte Kunden können über die IVY SHARE APP oder das IVY SHARE Web-Portal eine Reservierung für ein IVY SHARE Fahrzeug vornehmen. Die wesentlichen Merkmale des Mietvertrags werden dem Kunden im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt. Diese AGB sowie die Versicherungsbedingungen können vom Nutzer vor Vertragsschluss auf der Plattform abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.
3.2
Zur Buchung von IVY SHARE Fahrzeugen hat der Kunde das gewünschte Fahrzeug auszuwählen, den gewünschten Mietzeitraum durch Eingabe der entsprechenden Daten auf der Buchungsseite festzulegen und den Buchungsvorgang durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ abzuschließen. Vor Abschluss der Buchung durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ kann der Kunde seine Angaben auf etwaige Eingabefehler untersuchen und ggf. durch Eingabe anderer Daten berichtigen. Durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ wird das Buchungsformular an den Anbieter versendet. Das Buchungsformular kann jedoch nur abgesendet werden, wenn der Kunde sich hierin durch Verschieben der hierfür vorgesehenen Schaltfläche mit der Geltung dieser AGB, der Versicherungsbedingungen und des Gebührenkatalogs einverstanden erklärt hat. In der Übersendung des Buchungsformulars liegt ein Angebot des Kunden an den Anbieter auf Abschluss eines Mietvertrags (Einzelvertrag) über das jeweilige Fahrzeug nach Maßgabe dieser AGB. Der Zugang der Buchung wird dem Kunden auf der Plattform bestätigt („Zugangsbestätigung“).
3.3
Der Kunde wird über die Annahme seines Angebots durch den Anbieter (Buchungsbestätigung) auf der Plattform informiert. Die Annahme kann im Übrigen vom Anbieter auch stillschweigend durch tatsächliche Gewährung der Nutzung erfolgen.
3.4
Mit Annahme durch den Anbieter kommt ein entgeltlicher Fahrzeugmietvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. Mit Vertragsschluss werden dem Kunden diese AGB, die Versicherungsbedingungen sowie weitere Kundeninformationen (z.B. die Vertragsdaten) in Textform übermittelt.
3.5
Die maximale ununterbrochene Mietdauer desselben IVY SHARE Fahrzeugs beträgt 27 Tage. Setzt der Kunde den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der maximalen Mietdauer fort, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
3.6
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert und ist dem Kunden im Kundenkonto auf der Plattform nicht zugänglich.
3.7
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall steht dem Kunden gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.
3.8
Kann der Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung kann, wenn der Kunde die Stornierung zu vertreten hat, mit einer Gebühr gemäß Gebührenkatalog belegt werden. Der Kunde kann nachweisen, dass dem Anbieter durch die Stornierung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, als die in dem Gebührenkatalog vorgesehene Gebühr. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraums behandelt.
§ 4 Nutzungsgebühr, Zahlungsbedingungen
4.1
Die vom Kunden zu zahlende Nutzungsgebühr ist nutzungsabhängig und hängt vom gewählten Fahrzeug, dem Mietzeitraum sowie der Laufleistung während der Nutzung ab. Bei Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums werden für die Berechnung der Nutzungsgebühr der tatsächliche genutzte Zeitraum sowie die tatsächliche zurückgelegte Laufleistung zugrunde gelegt. Die Höhe der Nutzungsgebühr kann daher erst bei Rückgabe des Fahrzeugs bestimmt werden. Die Kosten für die während des Mietzeitraums durch den Gebrauch des Fahrzeugs verbrauchten Kraft-, Schmier- und andere notwendige Betriebsstoffe sind in der Nutzungsgebühr enthalten.
4.2
Die für die Berechnung der Nutzungsgebühr jeweils geltenden Preise werden dem Kunden vor Vertragsschluss im Rahmen des Buchungsprozesses sowie in den Nutzungshinweisen in der IVY SHARE App bzw. auf dem IVY SHARE Web-Portal angezeigt. Etwaig fällige Gebühren die im Rahmen der Nutzung erhoben werden können, werden dem Kunden in dem Gebührenkatalog angezeigt. Soweit nicht abweichend angegeben, verstehen sich alle angezeigten Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3
Die Nutzungsgebühr wird nach Rückgabe des Fahrzeugs berechnet und nach Zugang einer Abrechnung auf der Plattform sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde stimmt zu, dass die Rechnungen vom Anbieter grundsätzlich in elektronischer Form versandt werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnung erhält und der Anbieter eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mailadresse übersendet.
4.4
Sämtliche Zahlungen, darin eingeschlossen neben der jeweiligen Nutzungsgebühr auch alle weiteren vertraglich vereinbarten Gebühren, Kostenpauschalen und Vertragsstrafen gemäß dem Gebührenkatalog, sind vom Kunden mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich unter Verwendung der vom Anbieter unterstützten Zahlungsarten zu leisten. Insoweit gelten die im Buchungsprozess angezeigten Vertrags- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Diese können zudem unter folgendem Link abgerufen werden: https://stripe.com/de/legal
4.5
Im Fall einer Rücklastschrift ermächtigt der Kunde den Zahlungsdienstleister, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, insofern er die Rücklastschrift zu vertreten hat, die durch die Rücklastschrift entstandenen Bankkosten zu entrichten.
4.6
Der Kunde hat sicherzustellen, dass im Kundenkonto zutreffende und vollständige Bankdaten (insbesondere korrekte Kreditkartendaten und/oder IBAN) hinterlegt sind. Im Falle von Änderungen oder Unrichtigkeiten der im Kundenkonto hinterlegten Bankdaten sind die vom Kunden unverzüglich zu aktualisieren bzw. nach Kenntnisnahme der Unrichtigkeit zu korrigieren. Eine Korrektur oder Aktualisierung der Daten kann im Kundenkonto vorgenommen werden. Soweit dem Kunden eine Aktualisierung oder Korrektur der Daten im Kundenkonto auf der Plattform nicht möglich sein sollte, hat er die aktualisierten bzw. im Falle von Unrichtigkeiten korrigierten Daten per E-Mail an kontakt@ivy-go.de zu übermitteln.
4.7
Dem Kunden können im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Vertragsdurchführung Kosten entstehen, die seitens Dritter (z.B. Internet-Service-Providern, Telekommunikationsanbietern) erhoben werden. Hierzu zählen insbesondere Kosten für die Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform. Diese Kosten werden nicht von dem Anbieter erhoben und können daher nicht beziffert werden.
§ 5 Fahrzeugübergabe, allgemeine Pflichten des
Kunden/Verbote
5.1
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Übernahme vom Anbieter auf vorhandene Verunreinigungen sowie Mängel und Schäden zu überprüfen und mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per Schadenliste oder mobiler Applikation abzugleichen. Festgestellte Neu-Schäden/-Mängel sind dem Anbieter vor Fahrtantritt in einer Form zu melden, die den Eingang der Schadensmeldung beim Anbieter vor Fahrtantritt sicherstellt. Die telefonische Meldung beim Kundendienst oder die Aufnahme des Schadens in der IVY SHARE App reichen hierfür aus. Gleiches gilt für die Meldung grober Verschmutzung und fehlender Ausrüstungsgegenstände. Meldet der Kunde keine Neuschäden vor oder unmittelbar zum Fahrtantritt, gilt das Fahrzeug als optisch und technisch einwandfrei, mit Ausnahme der bereits in der Schadenliste enthaltenen Schäden.
5.2
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden zu Beginn des Mietzeitraums an dem vom Anbieter in der IVY SHARE App oder dem IVY SHARE Webportal mitgeteilten Standort. Der Anbieter ist berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern, solange und soweit der Kunde offensichtlich fahruntüchtig (z.B. infolge von Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss, insbesondere durch Drogenkonsum) oder auf Grund seiner körperlichen Verfassung zur Führung des Fahrzeugs offensichtlich ungeeignet ist oder über keine gültige, zum Führen des Fahrzeugs in der Bundesrepublik Deutschland berechtigende Fahrerlaubnis verfügt. Die Rechtsfolgen richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.3
Der Kunde ist verpflichtet:
a. das genutzte IVY SHARE Fahrzeug sorgsam und schonend zu behandeln, insbesondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers zu beachten sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren;
b. das genutzte IVY SHARE Fahrzeug grundsätzlich gegen Diebstahl zu schützen (Fenster, Verdeck, Dachfenster und die Zentralverriegelung müssen verschlossen und das Lenkradschloss eingerastet sein);
c. alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des IVY SHARE Fahrzeugs, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, zu erfüllen;
d. maximal die gemäß Fahrzeugzulassung erlaubte Anzahl von Fahrzeuginsassen
zu befördern;
e. im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett unverzüglich anzuhalten und IVY SHARE zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann, sowie
f. die dem Fahrzeug zugewiesene Tankkarte ausschließlich für die Betankung des gemieteten IVY SHARE Fahrzeugs zu verwenden und sofern nicht anders vereinbart, auf die Betankung des IVY SHARE Fahrzeugs mit Premiumkraftstoffen (z.B. „Aral Ultimate“, „Shell V-Power“) zu verzichten. Der Anbieter behält es sich hierbei vor, den Differenzpreis zu Normalkraftstoffen dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen;
g. bzw. im Falle der Nutzung eines Fahrzeugs mit elektrischem Antrieb die dem Fahrzeug zugewiesene Ladekarte ausschließlich für die Beladung des gemieteten IVY SHARE Fahrzeugs zu verwenden.
5.4
Dem Kunden ist es untersagt:
a. das IVY SHARE Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰;
b. das IVY SHARE Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung oder für gewerbliche Transporte, zu Geländefahrten, zu motorsportlichen Übungen, Fahrschulungen oder Testzwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen;
c. das IVY SHARE Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden;
d. den Beifahrerairbag zu deaktivieren, es sei denn, dies ist im Einklang mit § 5 Pkt.
5.4 e erforderlich, um Kinder oder Kleinkinder unter der Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern und/oder die Einhaltung der Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu gewährleisten. Wenn der Beifahrerairbag deaktiviert wurde, muss der Kunde den Beifahrerairbag vor Beendigung der Miete wieder aktivieren;
e. Kinder oder Kleinkinder ohne Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern. Der Kunde hat sämtliche Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu befolgen;
f. eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten am IVY SHARE Fahrzeug vorzunehmen oder durchführen zu lassen;
g. das IVY SHARE Fahrzeug zur Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, zu verwenden;
h. mit dem IVY SHARE Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten; i. zur Ausstattung des IVY SHARE Fahrzeugs gehörende Gegenstände über das Mietende hinaus zu entfernen;
j. Tiere mit in das IVY SHARE Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, es handelt sich um Kleintiere in hierfür vorgesehenen Transportboxen;
k. im IVY SHARE Fahrzeug zu rauchen bzw. Mitfahrern das Rauchen zu gestatten. Für jeden schuldhaften Verstoß des Kunden gegen eines der in dieser Ziffer 5.4 genannten Verbote kann der Anbieter eine Vertragsstrafe gemäß des Gebührenkatalogs verhängen. Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass der Schaden des Anbieters geringerer ist, als der im Gebührenkatalog vorgesehene Betrag der Vertragsstrafe.
5.5
Verursacht der Kunde schuldhaft einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik, durch Nichteinhalten der ordnungsgemäßen Bedienung des Fahrzeugs oder der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN), so werden dem Kunden Kosten gemäß Gebührenkatalog in Rechnung gestellt, sofern der Kunden keine geringeren Kosten nachweist.
5.6
Auslandsfahrten mit IVY SHARE Fahrzeugen in die folgenden Länder sind erlaubt: Österreich. Fahrten in alle anderen Länder sind untersagt. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen vorgenannte Regelung ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des in dem Gebührenkatalog ausgewiesenen Betrags verpflichtet. Der Anbieter kann neben der Zahlung der Vertragsstrafe auch weitergehenden Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall wird der Anspruch auf Vertragsstrafe mit einem Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung verrechnet. Für die Einhaltung im Ausland geltender fahrzeugbezogener gesetzlicher Bestimmungen, die nicht auch für die Zulassung und Benutzung von Fahrzeugen in Deutschland gelten, die Einhaltung lokaler Verkehrsregeln sowie Anforderungen an die Fahrerlaubnis, trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen frei.
§ 6 Fahrzeugrückgabe
6.1
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter zum Ende des Mietzeitraums an dem vereinbarten Rückgabeort; haben die Parteien einen Rückgabeort nicht ausdrücklich vereinbart, ist das Fahrzeug vom Kunden zum Ende des Mietzeitraums am Ort der Abholung (§§ 5 Pkt. 5.2) zurückzugeben.
6.2
Kann der Kunde den in der Buchung bekanntgegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Verlängert der Kunde die Buchungsdauer erst nach Ablauf des vereinbarten Rückgabezeitpunktes oder ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit gleichwohl durch den Kunden tatsächlich nicht eingehalten werden, ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs um mehr als fünf Minuten kann der Anbieter, wenn eine nachfolgende Buchung betroffen ist, darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine Schadenspauschale gemäß Gebührenkatalog erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.3
Die Rückgabeverpflichtung des Kunden umfasst neben dem Fahrzeug auch alle sonstigen ihm vom Anbieter im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ausgehändigten Sachen (insbesondere Fahrzeugschlüssel und Tank- und/oder Ladekarten in die vorgesehene Halterung im Handschuhfach zurückzugeben; Fahrzeugschein und sonstige Fahrzeugdokumente, Ausstattungs- und Zubehörgegenstände, z.B. Verbandskasten, Warnwesten und Bordwerkzeug; sowie bei E-Fahrzeugen das Ladekabel).
6.4
Der Kunde verpflichtet sich ferner sicherzustellen, dass bei Rückgabe des Fahrzeugs der Tankfüllstand oder – im Falle eines Fahrzeugs mit Elektroantrieb – Ladestand mindestens dem im Rahmen des Buchungsprozesses in der APP oder im Webportal angezeigten Mindestwert entspricht.
6.5
Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule am vorgesehenen Rückgabeort mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen und der Ladevorgang, nötigenfalls unter Verwendung der zum Fahrzeug zugehörigen Ladekarte, zu starten. Erst dann darf der Kunde die erfolgreiche Beendigung des Mietvorgangs einleiten.
6.6
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche in das Fahrzeug eingebrachte Gegenstände, welche nicht im Eigentum von IVY SHARE stehen, aus dem Fahrzeug zu entfernen. Vor dem Verlassen des Fahrzeugs hat sich der Kunde zu versichern, dass die Feststellbremse des IVY SHARE Fahrzeugs betätigt wurde, alle Fenster und Türen vollständig geschlossen und alle Lichter ausgeschaltet sind.
6.7
Die infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts eingegebenen Navigationsdaten können ggf. im Fahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern der Kunde wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellung erfolgen. Eine Anleitung dazu kann der Bedienungsanleitung entnommen werden, die sich im Handschuhfach befindet. Der Anbieter ist zu einer Löschung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.
6.8
Die Beendigung eines Mietvorgangs erfolgt durch den Kunden über sein Zugangsmittel. Erst wenn das IVY SHARE Fahrzeug die Beendigung des Mietvorgangs durch Schließen der Zentralverriegelung bestätigt, ist die Miete tatsächlich beendet. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor der Kunde das Fahrzeug zurücklässt. Verlässt der Kunde das IVY SHARE Fahrzeug, obwohl der Mietvorgang nicht beendet ist, so läuft die Miete zu Lasten des Kunden weiter.
6.9
Kann der Mietvorgang nicht beendet werden, ist der Kunde in der Pflicht, dies dem Anbieter umgehend zu melden und am Fahrzeug zu verbleiben, bis die weitere Vorgehensweise mit dem Anbieter abgestimmt wurde. Zusätzlich entstehende Mietkosten werden nach der Prüfung durch den Anbieter rückerstattet, wenn kein Kundenverschulden vorliegt. Ein Kundenverschulden liegt z.B. vor, wenn das IVY SHARE Fahrzeug eine Beendigung der Miete nicht zulässt, weil Tankkarte bzw. Ladekarte (sofern das Fahrzeug über solche verfügt) oder Fahrzeugschlüssel nicht im Fahrzeug sind, die Türen nicht geschlossen sind, sich das Fahrzeug außerhalb des vereinbarten Rückgabestandortes befindet oder, bei Elektrofahrzeugen, der Ladevorgang nicht gem. §6 Pkt. 6.5 gestartet wurde.
6.10
Sofern der Kunde Fahrzeugschlüssel oder Tankkarte bzw. Ladekarte bei Beendigung des Mietvorgangs nicht mit dem IVY SHARE Fahrzeug zurückgibt, hat er das vollständige Zubehör spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Beendigung des Mietvorgangs an den Anbieter zurückzugeben. Andernfalls kann eine Kostenpauschale gemäß des Gebührenkatalogs anfallen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.
6.11
Im Falle eines Unfalls, durch den das Fahrzeug nicht mehr fortbewegt werden kann, endet die Miete spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs an das Abschleppunternehmen.
6.12
Gibt der Kunde das Fahrzeug – auch unverschuldet – nach Ablauf der maximalen Mietzeit gem. § 3 Pkt. 3.5 nicht zurück, ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Miete für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. § 7 Verhalten bei Pannen, Unfällen, Diebstahl, Verkehrsverstöße; Betrugsverdacht
7.1
Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder der Zerstörung des Fahrzeuges sowie in sonstigen Schaden- oder Verlustfällen unverzüglich den Anbieter sowie die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden sowie bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Ferner hat der Kunde bei einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder -zubehör sowie im Falle des Einbruchs in das Fahrzeug oder einer sonstigen Beschädigung durch Unbekannte (insbesondere Vandalismus) unverzüglich nach Verständigung des Anbieters Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen, angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen werden.
7.2
Bei einem Unfall darf der Kunde sich vor Abschluss der (polizeilichen) Unfallaufnahme nicht vom Unfallort entfernen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist oder dies andernfalls ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) darstellen würde. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit sich der Kunde vom Unfallort wegen eigener oder fremder unfallbedingter Verletzung oder sonstigen Gesundheitsbeeinträchtigung vom Unfallort entfernt. Die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses, insbesondere das Anerkenntnis von gegnerischen Ansprüchen bzw. die Vornahme von Zahlungsleistungen oder sonstigen schadens- bzw. schuldanerkennenden Handlungen, welche zu Lasten des Anbieters wirken und einer Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorgreifen, ist dem Kunden vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
7.3
Der Kunde hat den Eintritt eines in vorstehender Ziffer § 7 Pkt. 7.1 (Teil B.) genannten Ereignisses in angemessenem Umfang zu dokumentieren, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Schadensfalls (z.B. Unfall) umfasst dies die Anfertigung einer Skizze sowie die Aufnahme der Namen und Anschriften aller an einem Unfall beteiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie der amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Am Fahrzeug entstandene Schäden sind - möglichst durch die Anfertigung von Lichtbildaufnahmen - zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Anbieter unverzüglich zu übermitteln, soweit einschlägig unter Mitteilung des polizeilichen Aktenzeichens.
7.4
Der Kunde hat im Schadenfall sowie bei Pannen - soweit möglich - vor dem Einleiten von Abschlepp-, Reparatur- oder ähnlichen Maßnahmen unverzüglich den Anbieter zu informieren und die Einleitung von derartigen Maßnahmen mit ihm abzustimmen. Dies gilt nicht in Notfällen oder in sonstigen Fällen, in denen die Umstände ein sofortiges Handeln gebieten. In diesen Fällen ist der Anbieter unverzüglich im Anschluss zu informieren.
7.5
Im Übrigen hat der Kunde in einem Schaden- oder Verlustfall sowie bei Pannen die ihm nach den Versicherungsbedingungen obliegenden Verhaltenspflichten zu beachten.
7.6
Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des IVY SHARE Fahrzeugs mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
7.7
Ausschließlich der Anbieter ist für die Auswahl der Werkstatt für die Reparatur im Fall von Schäden zuständig.
§ 8 Haftung des Kunden; Versicherung; Freistellungsverpflichtung; Schadenspauschalierung
8.1
Für Fahrzeugschäden oder sonstige Schäden infolge einer Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag haftet der Kunde dem Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für einen vom Kunden zu vertretenden Fahrzeugverlust sowie für schuldhaft verursachte Schäden am Fahrzeug (z.B. infolge einer unsachgemäßen, sorglosen oder falschen Bedienung des Fahrzeugs durch den Kunden).
8.2
Für den Versicherungsschutz, insbesondere die Art und den Umfang des Versicherungsschutzes, etwaige Leistungsausschlüsse sowie Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Kunden gelten die in der IVY SHARE App bzw. des IVY SHARE WebPortals jeweils angezeigten Versicherungsbedingungen. Gleiches gilt für die jeweils anwendbare Selbstbeteiligung sowie optionale Tarife und Zusatzleistungen.
8.3
Die wesentlichen Merkmale des jeweils bestehenden Versicherungsschutzes einschließlich der Höhe des Selbstbehalts werden dem Kunden vor Vertragsschluss im Rahmen des Buchungsprozesses angezeigt; zudem werden dem Kunden die Versicherungsbedingungen in Textform übermittelt.
8.4
Verstöße gegen die in diesem Teil B., insbesondere in den § 5, § 6 und § 7 und den Versicherungsbedingungen geregelten Verhaltenspflichten und sonstigen Obliegenheiten können im Einzelfall zum Wegfall oder zur Kürzung des Versicherungsschutzes führen. Insbesondere bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen des Kunden kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen.
8.5
Der Kunde stellt den Anbieter von jedweden Ansprüchen Dritter frei, die diese infolge eines Umstands geltend machen, den der Kunde zu vertreten hat oder der in dessen Pflichtenoder Risikobereich fällt. Dies gilt insbesondere für alle im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren sowie etwaige Geldbußen / -strafen, Bußgelder und Verwaltungsgebühren / -kosten, die aufgrund von (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeiten, (Verkehrs-) Straftaten oder sonstigen Gesetzesverstößen des Kunden erhoben werden.
8.6
Soweit zwischen den Parteien in dem Gebührenkatalog Schadenspauschalen vereinbart worden sind (z.B. für die Entsorgung von im Fahrzeug zurückgelassenen Abfällen, die Reinigung von groben Verschmutzungen sowie Kostenpauschalen wegen vom Kunden zu vertretenden Bußgeld-, Straf- oder sonstigen Verwaltungsverfahren), wird dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder niedriger als die jeweilige Pauschale sei. Dem Anbieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden oder eine höhere Wertminderung als die jeweilige Pauschale entstanden sei. Weitergehende Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten; die jeweilige Pauschale wird jedoch auf solche Ansprüche angerechnet.
§ 9 Haftung des Anbieters
9.1
Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen von Arglist.
9.2
Steht das IVY SHARE Fahrzeug zum Mietbeginn nicht zur Verfügung, kann der Kunde Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens fordern, wenn und soweit der Anbieter die Verzögerung entsprechend Teil A. § 4 zu verschulden hat. Die Rechte des Kunden zur Minderung der Nutzungsgebühr und zur fristlosen Kündigung des Einzelvertrags wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung (§§ 543, 536 BGB) bleiben unberührt.
9.3
Die Haftungsbeschränkungen nach Teil A. § 4 bleiben unberührt.
§ 10 Kündigung und Sperrung
10.1
Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) ordentlich gekündigt werden. Wurde für abgeschlossene Pakete eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung des Rahmenvertrags erstmals mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich.
10.2
Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde a. ein Verbraucher ist und mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;
b. seine Zahlungen allgemein einstellt;
c. eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Rahmenvertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit fälligen Zahlungen in Verzug ist; d. bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Anbieter die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;
e. trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt.
f. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;
g. entgegen Teil A. § 3 Pkt. 3.1 seine Kundenlogin-Daten (IVY SHARE Benutzername, IVY SHARE Passwort und IVY SHARE PIN) an eine andere Person weitergegeben hat.
10.3
Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Anbieter wird der Zugang zu IVY SHARE Fahrzeugen mit Zugang der Kündigung unmittelbar gesperrt.
10.4
Wurde der Rahmenvertrag oder der Einzelmietvertrag gemäß obigem Abschnitt außerordentlich gekündigt, so hat der Anbieter insbesondere folgende Rechte:
a. Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden gerade genutzten IVY SHARE Fahrzeugs. Gibt der Kunde das IVY SHARE Fahrzeug nicht unverzüglich zurück, so ist der Anbieter berechtigt, das IVY SHARE Fahrzeug auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen;
b. Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Mietraten bis zur Rückgabe des IVY SHARE Fahrzeugs (dieser pauschalierte Schadensersatz wird nicht erhoben, wenn der Kunde nachweist, dass dem Anbieter keine Kosten entstanden sind oder die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind als der pauschalierte Schadensersatz);
c. Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden. Als Schadensersatz wird der Anbieter dem Kunden den konkreten Schaden in Rechnung stellen.
TEIL C – Besondere Bedingungen „Vermittler“
§ 1 Geltungsbereich
1.1
Diese besonderen Bedingungen (Teil C.) geltend für Buchungen von Fahrzeugen außerhalb des IVY SHARE-Netzwerkes („Drittfahrzeuge“) durch den Nutzer. Der Vertrag über das Drittfahrzeug kommt allein zwischen dem Nutzer und Anbieter des Drittfahrzeugs (Dritten) zustande. MFM ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt. MFM tritt in diesem Rahmen ausschließlich als Vermittler auf.
1.2
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten, einschließlich dessen etwaiger Versicherungsbedingungen und Gebührenordnung gelten jeweils zusätzlich zu den hier vorliegenden ABG.
§ 2 Fahrtberechtigung
Sofern und soweit nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten eine Prüfung der Fahrerlaubnis des Nutzers durch MFM erfolgt, gilt Teil B. § 2 Pkt. 2.1d entsprechend.
§ 3 Zahlungsabwicklung
MFM ist von dem jeweiligen Dritten beauftragt, die für die Anmietung des Drittfahrzeugs anfallenden Entgelte sowie sämtliche weiteren etwaig vereinbarten Gebühren, Kostenpauschalen und Vertragsstrafen gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung des Dritten einzuziehen. Soweit MFM Zahlungen vom Nutzer einzieht, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Dritten.
§ 4 Keine Haftung für Dritten
4.1
Für die Handlungen der jeweiligen Dritten übernimmt MFM keinerlei Haftung.
4.2
Im Übrigen findet die Haftungsregelung nach Teil A. § 4 Anwendung.
Nutzungshinweise IVY SHARE
1 Genereller Hinweis
Bitte beachte, dass im Falle der Vermittlung eines Fahrzeugs außerhalb des IVY SHARE-Netzwerkes (z.B. Nutzung von Fahrzeugen von Vereinen durch die Vereinsmitglieder), die Nutzungsordnungen und Tarife/Gebühren des Drittanbieters (z.B. des Vereins) gelten. Diese sind auf den Webseiten des Drittanbieters zu finden. Ein entsprechender Hinweis wird in der IVY SHARE App im Startmenü angezeigt. In jedem Fall bitten wir dich, im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und anderer Kunden auf eine umweltschonende und kraftstoffsparende Fahrweise zu achten.
2 Nutzungsgebühren
Es werden von IVY SHARE keine monatlichen Grundgebühren, Mitgliedsbeiträge, Mindestgebühren erhoben. * jede erste Stunde des Stundentarifs wird jeweils voll berechnet, ab der zweiten Stunde erfolgt eine Abrechnung alle 15 Minuten ** bei dem „Über-Nacht-Tarif“ handelt es sich um eine Pauschale für die Nutzung des Fahrzeugs innerhalb des angegeben Zeitraums, unabhängig der Nutzungsdauer. Ist die jedoch die stundenweise Abrechnung über den Nachttarif günstiger, wird die Anmietung zu Gunsten des Kunden zum Nachttarif abgerechnet. Beispielweise wird bei Fahrzeugklasse SMART ab der 7. Stunde der Nutzung der „Über-Nacht-Tarif“ berechnet. *** inkl. Tankkosten / Stromkosten bei Nutzung der Partnertankstellen bzw. Ladesäulen im Verbund des Ladekartenanbieters Die Kosten für während der Nutzung durch den Gebrauch des Fahrzeugs verbrauchten Kraft-, Schmier- und andere notwendigen Betriebsstoffe sind in den oben genannten Tarifen bereits enthalten. Bitte nutze zur Betankung/Ladung des Fahrzeugs die zugewiesene, im Handschuhfach befindliche Tankkarte/Ladekarte im Fahrzeug. Dort findest du auch eine Erklärung zur Nutzung der Karten. Die Abrechnung der Nutzungsgebühr erfolgt bei Rückgabe des Fahrzeugs, unter Berücksichtigung der genutzten Zeit und der gefahrenen Kilometer. Sonstige Gebühren im Rahmen der Nutzung sind dem Gebührenkatalog zu entnehmen.
3 Wichtige Rufnummern und Kontaktdaten
24-Stunden-Kundenservice:
Telefon: 0241 – 95788 366
E-Mail: kontakt@ivy-go.de
Ansprechpartner vor Ort:
MFM GmbH
Isener Straße 7, 85664 Hohenlinden
Telefonnummer: 08092-702800
4 Verhalten vor dem Start
Die Nutzung unserer Fahrzeuge erfordert eine vorherige Buchung. Unsere IVY SHARE Fahrzeuge können bequem über unsere IVY SHARE App oder das IVY SHARE Webportal gebucht werden. Bitte führe bei der Nutzung der Fahrzeuge immer deinen gültigen Führerschein mit. Eine Nutzung des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen- oder Medikamenten, die zur Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen können, ist untersagt! Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰.
Schadenskontrolle:
Überprüfe das Fahrzeug vor dem Fahrtantritt auf Schäden: Alle Schäden die noch nicht im Bordbuch (App) unter „Schäden“ vermerkt sind, müssen zwingend VOR Fahrtbeginn dokumentiert werden. Eine nicht erfolgte Schadenskontrolle kann zu zusätzlichen Gebühren führen. Meldest du uns keine Neuschäden vor oder unmittelbar zum Fahrtantritt, gilt das Fahrzeug von dir als optisch und technisch einwandfrei, mit Ausnahme der bereits in der Schadenliste enthaltenen Schäden.
Sauberkeit:
Sollte das Fahrzeug bei Übernahme übermäßig verschmutzt sein, melde dies bitte über die IVY SHARE App. Bitte behandle dein IVY, im Interesse der nachfolgenden Nutzer, während der Nutzung schonend und pfleglich und entnehme stets alle persönlichen Gegenstände vor der Rückgabe des Fahrzeugs.
Öffnen des Fahrzeugs:
Das Fahrzeug kannst du bequem mit Hilfe der App öffnen und schließen. Den Fahrzeugschlüssel findest du im Handschuhfach. Bitte gebe diesen vor Beendigung der Buchung in die dafür vorgesehene Halterung für den Chip am Fahrzeugschlüssel zurück. Die Buchung lässt sich ansonsten nicht beenden.
5 Während der Buchung
Verspätete Rückgabe:
Grundsächlichen bitten wir dich, im Sinne der pünktlichen Übernahme des nachfolgenden Nutzers, dass du deine Buchung nicht zu knapp buchst. Plane daher besser ein paar Minuten Puffer ein, zum Beispiel für den Fall von Verzögerungen durch Verkehr auf deiner Route. Du merkst während der Nutzung, dass du dich verspäten wirst? Kein Problem, melde deine Verspätung bitte in jedem Fall vor Ablauf deiner Buchung bei unserem Kundenservice oder versuche deine Buchung in der IVY SHARE App zu verlängern. Beachte aber hierbei bitte unsere Verspätungsgebühren, die du in der Gebührenordnung einsehen kannst.
Verlängerung der Buchung:
Wenn du das Fahrzeug länger als ursprünglich gebucht nutzen möchtest, kannst du – sofern keine nachfolgende Buchung betroffen ist – deine Buchung mit Hilfe der IVY SHARE App verlängern. Du zahlst dann die Nutzung ganz normal entsprechend der Tariftabelle weiter.
Vorzeitige Rückgabe:
Wenn du das Fahrzeug früher als geplant zurückgeben möchtest, beende wie gewohnt die Miete über die IVY SHARE App. Es ist der Preis für den vollen Mietzeitraum fällig.
Laden der Elektrofahrzeuge:
Bitte verbinde das Elektrofahrzeug nach jeder Fahrt mit dem Ladekabel im Kofferraum an die Ladesäule am vorgesehenen Carsharing-Parkplatz an. Für die Bezahlung und Autorisierung – auch wenn du unterwegs nachladen solltest, nutze bitte die Ladekarte im Handschuhfach. Dort findest du auch eine detaillierte Anleitung zum Laden des Fahrzeugs. Beachte bitte, dass die Miete erst dann als beendet gilt, wenn der Ladevorgang ordnungsgemäß gestartet wurde!
6 Verhalten im Falle eines Unfalls
Versicherung:
Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkasko-/Teilkaskoversicherung. Einzelheiten sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Verhalten bei Pannen:
Im Falle eines technischen Defekts oder einer Panne kontaktiere bitte den Kundenservice. Dieser wird für dich Abschlepp-, Reparatur oder ähnlicher Maßnahmen einleiten. Achte bitte in jeden Fall auf deine eigene Sicherheit (Warnblinker setzen / Warnweste und Warndreieck findest du im Fahrzeug).
Verhalten im Falle eines Unfalls:
-
Achte auf deine eigene Sicherheit. Schalte den Warnblinker ein, lege die im Fahrzeug liegende Warnweste an und stelle ein Warndreieck auf.
-
Rufe, falls notwendig, den Rettungsdienst (112) und leiste erste Hilfe.
-
Benachrichtige in jedem Fall (auch bei Unfällen mit geringen Schäden) die Polizei (110) und den Kundenservice. Gebe ohne Rücksprache mit dem Kundenservice kein Schuldeingeständnis ab.
-
Dokumentiere den Unfall mittels der bereitgestellten Unfallprotokolle (Handschuhfach). Notiere den Namen und Anschrift der Unfallbeteiligten, eventueller Zeugen sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Für die weitere Abwicklung leite bitte unverzüglich das polizeiliche Aktenzeichen und das Unfallprotokoll an kontakt@ivy-go.de weiter.
7 Parken und Parkgebühren
Das Fahrzeug kannst du während der Buchung auf den öffentlichen Parkplätzen abstellen. Die Parkgebühren sind von dir direkt zu zahlen. Bitte respektiere stets etwaige Parkverbotszonen oder mit Einschränkungen belegte Parkzonen. Etwaige Bußgelder oder Strafen werden dir zu Lasten gelegt.
Wir wünschen dir eine sichere und gute Fahrt sowie viel Freude an deinem IVY!
Gebührenkatalog
Tarifliste
Gültig ab: 01.01.2021 – alle Preise verstehen sich inkl. der Mehrwertsteuer
* jede erste Stunde des Stundentarifs wird jeweils voll berechnet, ab der zweiten Stunde erfolgt eine Abrechnung alle 15 Minuten
** bei dem „Über-Nacht-Tarif“ handelt es sich um eine Pauschale für die Nutzung des Fahrzeugs innerhalb des angegeben Zeitraums, unabhängig der
Nutzungsdauer. Ist die jedoch die stundenweise Abrechnung über den Nachttarif günstiger, wird die Anmietung zu Gunsten des Kunden zum Nachttarif
abgerechnet. Beispielweise wird bei Fahrzeugklasse SMART ab der 7. Stunde der Nutzung der „Über-Nacht-Tarif“ berechnet.
*** inkl. Tankkosten / Stromkosten bei Nutzung der Partnertankstellen bzw. Ladesäulen im Verbund des Ladekartenanbieters
Datenschutzerklärung IVY Share Plattform
MFM GmbH
Datenschutzerklärung IVY SHARE Plattform
1 Genereller Hinweis
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Plattform. Unsere Plattform umfasst sowohl unser Web-Portal (inklusive sämtlicher Subdomains) als auch unsere iOS und Android Apps. Die von der Digital Mobility Solutions GmbH (DMS) bereitgestellte Plattform wird im Auftrag der „MFM GmbH“ („Anbieter“) betrieben.
Die MFM GmbH hat die DMS mit dem Betrieb und der damit verbundenen Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung beauftragt. Sofern personenbezogene Daten im Auftrag des Anbieters erhoben werden, weisen wir Sie in dieser Datenschutzerklärung darauf hin. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Anliegen hinsichtlich der Datenverarbeitung im Auftrag des Anbieters an den Anbieter. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Sie können unsere Plattform besuchen, ohne Ihre personenbezogenen Daten anzugeben. Sobald Sie jedoch einzelne Funktionen, Services oder Angebote auf unserer Plattform in Anspruch nehmen, kann es zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten kommen. Wir erheben, verarbeiten und nutzen nur personenbezogene Daten, soweit Sie in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung eingewilligt haben oder eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorliegt oder die Verarbeitung im Auftrag des Anbieters stattfindet. Wir behalten uns das Recht vor, die Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die jeweils aktuelle Version der Datenschutzerklärung kann jederzeit auf unserer Plattform abgerufen, abgespeichert und ausgedruckt werden. Datenschutz hat für uns einen hohen Stellenwert und wir möchten, dass Sie sich während des Besuchs unserer Plattform sicher fühlen. Nachstehend informieren wir Sie daher ausführlich über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten und klären Sie über die Ihnen als betroffene Person zustehenden Rechte auf.
2 Zugriffsdaten in Server-Logfiles
Wir speichern bei jedem Aufruf unserer Plattform automatisiert Zugriffsdaten in sogenannten Server-Logfiles, wie den Namen der angeforderten Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, verwendeter Browser und dessen Version, verwendetes Betriebssystem, IP-Adresse, angeforderte URL inklusive Unterseiten, Referrer URL (URL, die Sie unmittelbar zuvor besucht haben) und den anfragenden Anbieter. Diese Daten werden ausschließlich zur Sicherstellung eines dauerhaften und störungsfreien Betriebs der Plattform und zur Verbesserung der Inhalte unserer Plattform sowie zur Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffs ausgewertet und erlauben uns keinen Rückschluss auf Ihre Person. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch Sie im Übrigen angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werten wir statistisch mit dem Ziel aus unseren Datenschutz und unsere Datensicherheit zu erhöhen.
3 Verwendung von Cookies
Um den Besuch unserer Plattform attraktiv zu gestalten und die Nutzung bestimmter Funktionen zu ermöglichen, verwenden wir auf unserer Plattform sogenannte „Cookies“. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, welche über einen Browser auf Ihrem Endgerät abgelegt und gespeichert werden.
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4 Datenerhebung und -verwendung bei Registrierung
Sie haben die Möglichkeit sich auf unserer Plattform zu registrieren. Wir erheben in diesem Fall diejenigen personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Registrierung freiwillig mitteilen (z.B. Name, Vorname, E-Mail-Adresse). Welche Daten konkret erhoben werden, ist aus den jeweiligen Eingabeformularen ersichtlich. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten lediglich intern zur Bereitstellung unserer auf der Plattform angebotenen Dienste und zur Bearbeitung Ihrer Anfragen zu eigenen Zwecken sowie zur Vertragsabwicklung mit dem Anbieter in dessen Auftrag. Näheres zur Verwendung Ihrer Daten durch den Anbieter entnehmen Sie bitte dessen Datenschutzerklärung. Wir können Ihre Daten auch an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter (z.B. Zahlungsdienstleister) weitergeben, der Ihre Daten ebenfalls ausschließlich für die interne Verwendung, in unserem Auftrag, nutzt.
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Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages oder Löschung Ihres Accounts werden Ihre Daten zunächst für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder wir uns eine darüberhinausgehende Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Sie nachstehend informieren.
5 Datenerhebung und -verwendung bei Nutzung der Dienste
Sie haben zudem die Möglichkeit auf unserer Plattform einen Mietvertrag abzuschließen. Wir erheben in diesem Fall diejenigen personenbezogenen Daten, die zum Abschluss und zur Durchführung des Mietvertrages erforderlich sind (z.B. Führerscheinnummer, Geburtsdatum, Telefonnummer). Welche Daten erhoben werden, ist aus den jeweiligen Eingabeformularen ersichtlich. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten lediglich intern zur Bereitstellung unserer auf der Plattform angebotenen Dienste und zur Bearbeitung und Durchführung Ihrer Buchungen im Auftrag des Anbieters. Näheres zur Verwendung Ihrer Daten durch den Anbieter entnehmen Sie bitte dessen Datenschutzerklärung.
Wir speichern zudem Ihre IP-Adresse und das Datum sowie die Uhrzeit der jeweiligen Buchung, um den Missbrauch unserer Plattform und der darauf angebotenen Dienste zu verhindern und ggf. begangene Straftaten aufzuklären. Die Speicherung dieser Daten ist daher zu unserer eigenen Absicherung erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.
Nach vollständiger Abwicklung des Mietvertrages oder Löschung Ihres Accounts werden Ihre Daten zunächst für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder wir uns eine darüberhinausgehende Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Sie nachstehend informieren.
6 Google Analytics
Wir benutzten auf unserer Plattform Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google Analytics“). Die erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Plattform werden in der Regel an einen Server von Google Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Bei den USA handelt es sich um ein unsicheres Drittland. Google Inc. hat sich jedoch freiwillig unter dem US-EU-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zertifiziert und sich damit verpflichtet die EU-Datenschutzvorgaben einzuhalten.
Google Analytics verwendet Methoden, die eine Analyse der Benutzung der Plattform durch Sie ermöglichen, insbesondere von welcher Internetseite Sie auf unsere Plattform gekommen sind (sogenannte Referrer), auf welche Unterseite Sie zugreifen oder wie oft und für welche Verweildauer sie eine Unterseite betrachten. Google Analytics setzt dazu Cookies ein. Durch jeden einzelnen Aufruf einer Seite unserer Plattform, auf der Google Analytics integriert wurde, wird Ihr Browser auf Ihrem Endgerät automatisch veranlasst, Daten zum Zwecke der Analyse an Google Analytics zu übermitteln.
Durch die Aktivierung der IP-Anonymisierung auf unserer Plattform wird dabei die IPAdresse vor der Übermittlung in die USA innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google Inc. in den USA übertragen und dort gekürzt. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte anonymisierte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google Inc. zusammengeführt.
Google Inc. wird die ermittelten Informationen in unserem Auftrag benutzen, um die Nutzung unserer Plattform durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb dieser Plattform zusammenzustellen und um weitere mit der Nutzung dieser Plattform und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen uns gegenüber zu erbringen. Auch wird Google Inc. diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google Inc. verarbeiten. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden.
Sie können die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung unserer Plattform bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google Inc. sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google Inc. verhindern, indem Sie das unter diesen Link verfügbare Browser-Add-On herunterladen und installieren. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google Inc. als Widerspruch gewertet.
Alternativ zum Browser-Plugin oder innerhalb von Browsern auf mobilen Geräten, klicken Sie bitte diesen Link, um der Erhebung und Nutzung Ihrer Daten durch Google Analytics mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Dabei wird ein Opt-Out-Cookie auf Ihrem Endgerät abgelegt. Löschen Sie Ihre Cookies, müssen Sie den Link erneut klicken. Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung von Google Inc. und Google Analytics finden Sie hier https://policies.google.com/privacy beziehungsweise hier http://www.google.com/analytics/terms/de.html.
7 Hotjar
Wir benutzen auf unserer Plattform Hotjar, einen Session Recording und Heatmap Service. Hotjar Ltd, Level 2 St Julians Business Centre, 3, Elia Zammit Street St Julians STJ 3155, Malta. Die erzeugten Informationen über Ihre Benutzung unserer Plattform werden auf Servern in der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet und gespeichert. Hotjar unterstützt uns Ihnen eine bessere Nutzererfahrung und einen besseren Service zu ermöglichen und hilft uns bei der Diagnose von technischen Problemen und analysiert Nutzertrends. Unsere Website wird so benutzerfreundlicher, werthaltiger und für Sie einfacher bedienbar. Sie können die Erhebung Ihrer Daten durch Hotjar jederzeit verhindern, indem Sie auf die Opt-out-Seite https://www.hotjar.com/legal/compliance/optout/ gehen und "Hotjar deaktivieren" klicken. Bitte beachten Sie, dass die Deaktivierung von Hotjar für jeden Browser bzw. für jedes Endgerät separat erfolgen muss. Hotjar verwendet einen Tracking-Code und ein Cookie, um Daten über das Verhalten unserer Benutzer und ihrer Geräte zu erhalten. Hotjar legt ein pseudonymisiertes Nutzerprofil an, gespeichert wird ihre IP Adresse in anonymisierter Form, der Namen Ihres Internetdienstanbieters, die Website, von der aus Sie zu uns kommen, die Teile unserer Website, die Sie besuchen, Datum und Dauer Ihres Besuchs sowie Informationen über das Gerät (Art des Geräts, Betriebssystem, Bildschirmauflösung, Sprache, Land, in dem Sie sich befinden, und Browsertyp), das Sie während Ihres Besuchs benutzen, sowie Daten über die Art und Weise der Nutzung (Mouse Klicks und Bewegungen, Tastenanschläge). Hotjar verarbeitet keine persönlichen Daten. Die pseudonymisierte Verarbeitung der Daten findet auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs 1lit. f DSGVO statt. Weder Hotjar noch DMS wird diese Informationen dazu verwenden, einzelne Benutzer zu identifizieren. Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung von Hotjar finden Sie hier https://www.hotjar.com/legal/policies/privacy/
8 Amazon Web Services
Die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Registrierung oder Kontaktaufnahme freiwillig mitteilen, werden von uns bei Amazon Web Services, ein Server- und Hosting Dienstleister von Amazon, verarbeitet und gespeichert. Amazon Web Services Inc. (AWS) ist eine sichere Plattform für Cloud-Services, die Rechenleistung, Datenbankspeicherung und das Bereitstellen von Inhalten bietet. Die verarbeitenden Server stehen in Frankfurt, Europäischer Sitz ist One Burlington Plaza, Burlington Road, Dublin 4 Ireland. Dennoch können Ihre personenbezogenen Daten in verschiedenen Ländern gespeichert beziehungsweise kann in verschiedenen Ländern auf diese zugegriffen werden, auch in den Vereinigten Staaten. Bei den USA handelt es sich um ein unsicheres Drittland. Amazon Web Services Inc. hat sich jedoch freiwillig unter dem US- EU-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zertifiziert und sich damit verpflichtet die EUDatenschutzvorgaben einzuhalten.Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung von Amazon Web Services Inc. finden Sie hier https://aws.amazon.com/de/privacy/ Ihre Daten werden von uns ebenfalls in der G Suite, Amphitheatre Parkway Mountain View CA 94043 USA, verarbeitet und gespeichert. G Suite ist eine Reihe von Software-Werkzeugen des US-amerikanischen Unternehmens Google LLC. https://policies.google.com/privacy
9 Firebase
Wir nutzen in unseren Apps Google Firebase, einen Dienst der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Firebase“). Durch die von uns vorgenommen Einstellungen, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Möglichkeit innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet und gespeichert. Wir können allerdings nicht ausschließen, dass Firebase Ihre personenbezogenen Daten auch in die USA überträgt. Bei den USA handelt es sich um ein unsicheres Drittland. Google Inc. hat sich jedoch freiwillig unter dem US-EU-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zertifiziert und sich damit verpflichtet die EU-Datenschutzvorgaben einzuhalten. Wir nutzen in unseren Apps mehrere Funktionen von Firebase: Firebase Analytics verwendet Methoden, die eine Analyse der Benutzung der jeweiligen App durch Sie ermöglichen, insbesondere auf welche Funktionen der App Sie zugreifen, wie oft Sie die App öffnen oder wann die App deinstalliert wird. Die Daten werden lediglich in anonymisierter Form erhoben und nicht mit Ihren sonstigen bei Google Inc. gespeicherten Daten verknüpft. Die ermittelten Daten über die Benutzung unserer App werden an Google Inc. übertragen und dort gespeichert. Google Inc. nutzt dazu die Werbe-ID Ihres Endgerätes. Google Inc. wird die erhobenen Daten verwenden, um die Nutzung unserer Apps auszuwerten und um weitere mit der Nutzung der Apps verbundene Dienstleistungen an uns zu erbringen. In den Geräteeinstellungen können Sie die Nutzung der Werbe-ID beschränken. Wir nutzen zudem Firebase Crash Reporting zur Stabilisierung und Verbesserung unserer Apps. Dabei werden Daten über das von Ihnen verwendete Endgerät und die Nutzung unserer Apps gesammelt (z. B. der Zeitstempel, wann die jeweilige App gestartet wurde und wann eine Störung aufgetreten ist), die es uns ermöglichen, Störungen zu diagnostizieren und zu lösen. Bei der Nutzung von Firebase Crash Report werden Ihre Daten lediglich in anonymisierter Form erhoben, sodass weder Google Inc. noch uns ein Rückschluss auf Ihre Person möglich ist.
Wir nutzen den Dienst Firebase Cloud Messaging, um Ihnen Push-Nachrichten oder sogenannte In-App-Messages auf Ihr Endgerät zu übermitteln. Wenn Sie unsere Apps über ein Push-fähiges Endgerät nutzen, können Sie in den Empfang von „Push-Benachrichtigen“ einwilligen. Dabei wird Ihrem Endgerät eine pseudonymisierte Device Token ID zugeteilt, eine aus der Geräte-ID erzeugte, eindeutige Verbindungsnummer, mittels derer wir die Push-Nachrichten bzw. In-App-Messages an Sie adressieren können. Die Einwilligung in die Benachrichtigung durch Push-Nachrichten können Sie jederzeit in den Einstellungen in den Apps ändern.
Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzbedingungen https://policies.google.com/privacy von Google Inc.
10 Einbindung von Youtube
Wir binden auf unserer Plattform Videos, des sozialen Netzwerkes youtube.com ein, welches von der YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA („Youtube“) betrieben wird. Die YouTube, LLC ist einer Tochtergesellschaft der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043-1351, USA.
Wenn Sie unsere Plattform aufrufen, wird über Ihren Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Youtube aufgebaut. Ihr Browser wird automatisch durch das jeweilige auf unserer Plattform eingebettete Video veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Komponente von Youtube herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Youtube Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Plattform Sie besuchen.
Sofern Sie die Videos nutzen, wird die entsprechende Information z.B. die Betätigung des Play-Buttons von Ihrem Browser an Youtube übermittelt, mit Ihrem Nutzerkonto verknüpft und gespeichert.
Sofern Sie während des Besuchs unserer Plattform mit Ihrem persönlichen Google-Konto eingeloggt sind, kann Youtube den Besuch und die von Ihnen konkret besuchten Unterseite unserer Plattform Ihrem Konto zuordnen. Falls Sie kein Google-Konto haben, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Youtube Ihre IP-Adresse speichert. Soweit Sie eine solche Verarbeitung nicht wünschen, müssen Sie sich vor Besuch unserer Plattform aus Ihrem Google-Konto ausloggen und Ihre Cookies löschen. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzbestimmungen von Youtube https://policies.google.com/privacy.
11 Konversionsmessung mit dem Besucheraktions-Pixel von Facebook
Mit Ihrer Einwilligung setzen wir innerhalb unseres Internetauftritts den “BesucheraktionsPixel” der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (“Facebook”) ein. Mit dessen Hilfe können wir die Aktionen von Nutzern nachverfolgen, nach dem diese eine Facebook-Werbeanzeige gesehen oder geklickt haben. So können wir die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und marktforschungszwecke erfassen. Die so erfassten Daten sind für uns anonym, das heißt wir sehen nicht die personenbezogenen Daten einzelner Nutzer. Diese Daten werden jedoch von Facebook gespeichert und verarbeitet, worüber wir Sie entsprechend unserem Kenntnisstand unterrichten. Facebook kann diese Daten mit ihrem Facebookkonto verbinden und auch für eigene Werbezwecke, entsprechend Facebooks Datensverwendungsrichtlinie
verwenden https://www.facebook.com/about/privacy. Sie können Facebook sowie dessen Partnern das Schalten von Werbeanzeigen auf und außerhalb von Facebook ermöglichen. Es kann ferner zu diesen Zwecken ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Diese Einwilligung darf nur von Nutzern, die älter als 13 Jahre alt sind erklärt werden. Falls Sie jünger sind, bitten wir, Ihre Erziehungsberechtigten um Rat zu fragen. Bitte klicken Sie hier, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen möchten.
12 Jumio und PostIdent
Sie können ihren Führerschein vollständig digital verifizieren lassen. Zur Verifizierung ihrer Dokumente bieten wir ihnen zwei Servicedienstleister an. Jumio Corporation 268 Lambert Avenue Palo Alto, CA 94306 USA, ein in den USA ansässiges Unternehmen, das auf digitale ID Karten Verifizierung spezialisiert ist. Bei den USA handelt es sich um ein unsicheres Drittland. Jumio Corporation hat sich jedoch freiwillig unter dem US-EU-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zertifiziert und sich damit verpflichtet die EU-Datenschutzvorgaben einzuhalten. PostIdent ist der Legitimationsservice der Deutschen Post DHL Group Charles-de-GaulleStraße 20 53113 Bonn Deutschland. Nach der Validierung des Führerscheins erhalten wir vom Anbieter unter anderem folgende Daten: Führerschein-Identikationsnummer, Name, Vorname . Diese Daten werden dokumentiert und gespeichert. Hierzu gehört sowohl die Speicherung des Validierungsund des Bestätigungszeitpunkts. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, damit wir im Falle eines Missbrauchs der Daten die Abläufe nachvollziehen können und dient deshalb unserer rechtlichen Absicherung. Indem Sie die digitalen Dienste zur Führerscheinvalidierung, aber auch die manuelle Prüfung, nutzen, erklären Sie sich mit der Verarbeitung und Speicherung der Daten einverstanden. Jumio Corporation und PostIDent verwenden die Daten lediglich zu Verifikationszwecken. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzbestimmungen der Jumio Corporation https://www.jumio.com/legalinformation/privacy-policy/ und der Deutsche Post DHL Group https://www.deutschepost.de/de/f/footer/datenschutz.html Die digitale Führerscheinprüfung wird im Auftrag des jeweiligen Anbieters angeboten. Führen Sie die digitale Führerscheinprüfung im Zuge des Registrierungsprozesses durch, werden Ihre Daten automatisiert an die Deutschen Post DHL Group oder Jumio Corporation übermittelt. Mit der Bereitstellung Ihres Führerscheins willigen Sie in die zur Validierung erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten ein. Die Verifizierung Ihres Führerscheins ist Voraussetzung für die Nutzung der Carsharing-Angebote. Soweit Sie die digitale Validierung nicht in Anspruch nehmen, sondern eine manuelle Validierung beim Anbieter vor Ort durchführen lassen, werden Ihre Daten nicht an die Deutschen Post DHL Group oder Jumio Corporation weitergeleitet.
13 infoscore Consumer Data GmbH
Angebotsabhängig kann eine Identitäts- und Bonitätsprüfung Voraussetzung zur Nutzung der verbundenen Sharing Dienstleistungen sein. Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zweck des Bezugs von Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Basis mathematischstatistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1b und Art. 6 Abs. 1f der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen zur ICD i.S.d. Art. 14 Europäische Datenschutzgrundverordnung („EU DSGVO“), d.h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden Sie in der Anlage beziehungsweise unter folgendem Link: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt
14 Einbindung von Inhalten Dritter
Wir binden auf unserer Plattform zum Teil Inhalte Dritter, wie zum Beispiel Karten von Google-Maps und Apple Maps, RSS-Feeds oder Grafiken von anderen Websites/ Services ein. Zur Anzeige dieser Inhalte ist die Übertragung Ihrer IP-Adresse an den Drittanbieter notwendig. Wenn Sie unsere Plattform aufrufen, wird deshalb über Ihren Browser eine direkte Verbindung mit den Servern des jeweiligen Drittanbieters aufgebaut. Ihr Browser wird automatisch durch den jeweiligen auf unserer Plattform eingebetteten Inhalt veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Komponente des Drittanbieters herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält der Drittanbieter Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Plattform Sie besuchen. Wir haben leider keinen Einfluss darauf, ob der Drittanbieter die IP-Adresse über die bloße Anzeige der Inhalte hinaus für andere Zwecke erhebt oder speichert. Wenn wir von einer solchen Nutzung Kenntnis erlangen, klären wir Sie in dieser Datenschutzerklärung darüber auf.
15 Newsletter und Newsletter-Analyse durch CleverReach
Sie können sich zum Empfang unseres Newsletters anmelden. Zum Versand unseres Newsletters nutzen wir den Newsletter-Versanddienst CleverReach, der von der CleverReach GmbH & Co. KG, Mühlenstr. 43, 26180 Rastede („CleverReach“) betrieben wird. Wir übermitteln wie nachfolgend beschrieben Daten an CleverReach. Unser Newsletter erscheint regelmäßig und enthält Informationen über interne News und neue Angebote sowie Dienstleistungen auf unserer Plattform. Zur Anmeldung müssen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen. Sie können uns freiwillig zusätzliche Angaben, wie Ihren Namen, mitteilen. Die Anmeldung erfolgt in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren. Nach der Anmeldung auf unserer Plattform erhalten Sie eine Bestätigungsemail von uns, in der Sie noch einmal die Anmeldung bestätigen müssen. Dieser gesamte Prozess wird dokumentiert und gespeichert. Hierzu gehört sowohl die Speicherung des Anmelde- und des Bestätigungszeitpunkts, als auch Ihre IP-Adresse. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, damit wir im Falle eines Missbrauchs der E-MailAdresse die Abläufe nachvollziehen können und dient deshalb unserer rechtlichen Absicherung. Indem Sie unseren Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dessen Empfang einverstanden. CleverReach verwendet Ihre Daten zum Versand und zur Auswertung der Newsletter. Die Auswertung findet in unserem Auftrag statt, allerdings kann CleverReach die Daten auch zur Qualitätssicherung und zur Qualitätsverbesserung des eigenen Services nutzen. So wird das im Newsletter enthaltene „web-beacon“ beim Öffnen des Newsletters von dem Server von CleverReach abgerufen. Im Rahmen dieses Abrufs werden Informationen zum Browser, zu Ihrem System, zu Ihrer IP-Adresse und zum Zeitpunkt des Abrufs erhoben. Zusätzlich werden die Informationen erhoben ob der Newsletter geöffnet wird, wann er geöffnet wird und welche Links geklickt werden. Diese statistischen Erhebungen werden zur oben beschriebenen technischen Verbesserung der Services genutzt. Ihre Einwilligung in die Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zum Erhalt des Newsletters und der zuvor beschriebenen statistischen Erhebung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung können Sie den dafür den vorgesehenen Link im Newsletter nutzen, sich auf unserer Plattform abmelden oder uns Ihren Widerruf per E-Mail an kontakt@ivy-go.de mitteilen. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzbestimmungen https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/ von CleverReach.
16 E-Mail und Helpdesk
Auf unserer Plattform halten wir aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben bereit, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu uns sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen. Dies umfasst vor allem unsere E-Mail-Adresse. Zudem bieten wir einen Support an. Soweit Sie uns per E-Mail oder über unseren Support kontaktieren, werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Wir verwenden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten jedoch ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer konkreten Anfrage im Auftrag des Anbieters. Ihre angegebenen Daten werden stets vertraulich behandelt.
17 Servicehotline
Wir benutzen zur Bearbeitung Ihrer Kundenanfragen über unsere Servicehotline den telefonischen Support von Flinkster, ein Angebot der Deutsche Bahn Connect GmbH, Mainzer Landstraße 169, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland („Flinkster“). Wenn Sie uns telefonisch kontaktieren, werden Ihr Name, Ihre Adresse (sofern hinterlegt), Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer (sofern hinterlegt), der Zeitpunkt des Telefonats (Datum, Uhrzeit, Dauer), Ihre bisherige Kunden- und Nutzungshistorie sowie die Bearbeitungs- und Telefonnotizen als inhaltliche Zusammenfassung des Telefonats an Flinkster übermittelt und gespeichert. Flinkster erhebt und speichert diese Daten in unserem Auftrag ausschließlich zur Abwicklung Ihrer konkreten Anfragen. Ihre angegebenen Daten werden stets vertraulich behandelt.
18 HubSpot
HubSpot ist ein in den USA ansässiges Unternehmen für Inbound Marketing und Sales, CRM und Kundenservice. Ihre personenbezogenen Daten können in verschiedenen Ländern gespeichert werden beziehungsweise kann in verschiedenen Ländern auf diese zugegriffen werden, auch in den Vereinigten Staaten. Bei den USA handelt es sich um ein unsicheres Drittland. HubSpot hat sich jedoch freiwillig unter dem US-EU-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zertifiziert und sich damit verpflichtet die EU-Datenschutzvorgaben einzuhalten.Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung von HubSpot finden Sie https://legal.hubspot.com/de/privacy-policy
19 Standortdaten
Wir benötigen zudem im Rahmen der Nutzung unserer Plattform Zugriff auf den Standort Ihres Endgerätes, um die von Ihnen im Rahmen des Mietvertrages zurückgelegte Distanz nachvollziehen zu können. Zu Beginn und Ende Ihrer Buchung erheben wir Ihren jeweils aktuellen Standort über GPS. Zudem wird die zurückgelegte Distanz aus den Fahrzeugdaten ermittelt. Die ermittelte Distanz erheben und speichern wir im Auftrag des jeweiligen Anbieters zur Berechnung des Fahrtpreises. Zudem ist die Erhebung der Standortdaten eine Voraussetzung für einen wirksamen Versicherungsschutz, sodass wir Ihre Standortdaten auch aus diesem Grund erheben und speichern. Sofern Sie einen Mietvertrag auf unserer Plattform abschließen erklären Sie sich mit der Erhebung der Standortdaten einverstanden. Sie können Ihre Einwilligung in die Erhebung der Standortdaten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Übertragung Ihrer Standortdaten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Ihre Standortdaten werden nach Beendigung des Mietvertrages und der Aufbewahrungsfristen für die Versicherung anonymisiert und zur Verbesserung unseres Services statistisch ausgewertet.
20 Zahlungsdienstleister Stripe
Wir haben die Stripe Payments Europe Ltd, Block 4, Harcourt Centre, Harcourt Road, Dublin 2, Irland („Stripe”), mit der Abwicklung unseres Zahlungsprozesses beauftragt. Wir führen den Zahlungsprozess im Auftrag des Anbieters durch. Wählen Sie während des Bestellvorgangs auf unserer Plattform als Zahlungsmöglichkeit „SEPA Lastschrift“ oder „Zahlung per Kreditkarte“ aus, werden Ihre Daten automatisiert an Stripe übermittelt. Mit der Auswahl einer dieser Zahlungsoptionen willigen Sie in die zur Zahlungsabwicklung erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten ein. Wir übermitteln Stripe Ihren Vornamen und Nachnamen sowie IBAN als Voraussetzung zur Zahlungsabwicklung. Zur Abwicklung der Zahlung notwendig sind auch solche personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit Ihrer jeweiligen Buchung stehen. Insbesondere kann es zum wechselseitigen Austausch von Zahlungsinformationen, wie Daten zur Buchung, Preise und steuerliche Abgaben oder Angaben zum früheren Buchungsverhalten kommen. Die Übermittlung der Daten bezweckt ausschließlich die Zahlungsabwicklung. Wir werden Stripe personenbezogene Daten dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse des Anbieters für die Übermittlung gegeben ist. Stripe gibt die personenbezogenen Daten ggf. auch an verbundene Unternehmen und Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung https://stripe.com/de/privacy#translation von Stripe.
21 Bewertungen
Sie haben die Möglichkeit auf unserer Plattform Bewertungen abzugeben. Die Abgabe der Bewertung ist freiwillig. Zur Abgabe einer Bewertung müssen Sie sich in Ihren Account einloggen und einen Bewertungstext angeben. Ihre Bewertung wird unter Angabe Ihres Namens an unseren Customer-Support übermittelt. Sofern wir Sie zur Abgabe der Bewertung aktiv per Mail auffordern sollen, müssen Sie sich für diesen Service im Registrierungsvorgang ausdrücklich bestätigen. Die Aufforderung zur Abgabe einer Bewertung dient der Qualitätssicherung unserer Plattform und der Transparenz der Leistungen auf unserer Plattform für andere Nutzer. Eine Abmeldung von diesem Service ist jederzeit möglich. Bitte verwenden Sie dafür den vorgesehenen Link in der jeweiligen Mail oder ändern Sie die Einstellungen in Ihrem Account.
22 Datensicherheit
Wir sichern unsere Plattform und sonstigen Systeme durch zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen. Trotz regelmäßiger Kontrollen ist ein vollständiger Schutz gegen alle Gefahren jedoch nicht möglich und kann nicht von uns gewährt werden. Aus diesem Grund steht es Ihnen jederzeit frei, Ihre personenbezogenen Daten auch auf anderen, beispielsweise telefonisch oder per Post, an uns zu übermitteln.
23 Löschung und Sperrung von Daten
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist, bis Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen wir unterliegen, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck, widerrufen Sie Ihre Einwilligung oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
24 Recht auf Bestätigung
Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchten Sie dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an uns wenden.
25 Recht auf Auskunft
Sie haben zudem das Recht, jederzeit von uns unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Sie haben zudem ein Auskunftsrecht bezüglich der folgenden Informationen:
die Verarbeitungszwecke,
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen,
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde,
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten,
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und - zumindest in diesen Fällen - aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. Ferner steht Ihnen ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht Ihnen im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchten Sie dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an uns wenden.
26 Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, die unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Zudem steht Ihnen das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten - auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen. Möchten Sie dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an uns wenden.
27 Recht auf Löschung
Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Möchten Sie dieses Recht auf Löschung in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an uns wenden. Wir werden dem Löschverlangen unverzüglich nachkommen. Wurden die personenbezogenen Daten von uns öffentlich gemacht und sind wir als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist.
28 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und Sie die Einschränkung, Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten, verlangen möchten, können Sie sich hierzu jederzeit an uns wenden. Wir werden die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
29 Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche uns übertragen wurde Ferner haben Sie bei der Ausübung Ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit können Sie sich hierzu jederzeit an uns wenden.
30 Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie uns gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Sie haben zudem das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten, die bei uns zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
31 Recht auf Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung
nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und uns erforderlich ist, oder
aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
Ist die Entscheidung
für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und uns erforderlich oder
erfolgt sie mit Ihrer ausdrücklicher Einwilligung, treffen wir angemessene Maßnahmen, um Ihre Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens uns, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchten Sie Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, können Sie sich hierzu jederzeit an uns wenden.
32 Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Möchten Sie Ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, können Sie sich hierzu jederzeit an uns wenden.
33 Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient uns als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegen wir einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich werden, um Ihre oder die lebenswichtigen Interessen einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie als Besucher in unserem Unternehmen verletzt werden würden und daraufhin ihr Name, Alter, Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses von uns oder eines Dritten erforderlich ist, sofern Ihre Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn Sie ein Kunde von uns sind (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
34 Berechtigte Interessen an der Verarbeitung
Basiert die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner. Im Übrigen haben wir unsere Zwecke und Interessen im Rahmen der vorstehenden Aufzählung der Verarbeitung jeweils angegeben.
35 Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
36 Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten;
Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss;
Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Sie sind beispielsweise verpflichtet uns Ihre personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn Sie mit uns einen Vertrag abschließen. Eine Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit Ihnen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung Ihrer personenbezogener Daten müssen Sie sich an uns wenden. Wir klären Sie einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
37 Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Wir führen keine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling durch.
38 Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen
MFM GmbH
Isener Straße 7
85664 Hohenlinden
+49 08092 702-800
AGB IVY RENT
Allgemeine Vermietbedingungen (AGB)
ALLGEMEINES
IVY Rent ist ein Markenauftritt der MFM GmbH, Isener Straße 7, 85664 Hohenlinden. In diesem Zusammenhang ist die MFM GmbH im Rahmen dieses Vertrages die Vermieterin.
§ 1 MIETDAUER UND MIETPREIS
1.1
Die für die Berechnung des Mietpreises maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem Tag und zur Uhrzeit des vertraglich vereinbarten Beginns des Mietverhältnisses und endet mit der tatsächlichen Rückgabe des Mietobjekts an die MFM GmbH (nachfolgend Vermieterin genannt). Ist bei Bestellung eine Mindestmietdauervereinbart, so schuldet der Mieter der Vermieterin auch bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs den Mindestmietbetrag.
1.2
Stundenmieten umfassen 60 Minuten, Tagesmieten umfassen 24 Stunden, Wochenmieten laufen über sieben Kalendertage und Monatsmieten umfassen 30 Kalendertage. Einvernehmliche telefonische Mietdaueränderungen werden durch die MFM GmbH durch den geänderten Mietvertrag in Textform bestätigt und können zu preislichen Veränderungen führen.
1.3
Der Mietpreis setzt sich zusammen aus einem Basismietpreis (für die Überlassung des Fahrzeuges) sowie etwaigen Sonderleistungen, die separat berechnet werden. Als Sonderleistungen verstehen sich insbesondere Einweggebühren (Gebühren für die Rückgabe an einem abweichenden Standort), Kosten für Betanken und Kraftstoff, Servicegebühren (Aufwendungsersatz für Sonderleistungen), Zubehör/Extras wie z.B. Kindersitz, Schneeketten, Zustellungs- und Abholungskosten sowie Kosten für Reduzierung der vertraglich vereinbarten Haftungsfreistellung.
1.4
Sonderpreise und Preisnachlässe gelten nur für den Fall der fristgerechten Zahlung.
1.5
Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, so ist der Mieter der Vermieterin zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
1.6
Bei Mieten mit einer vereinbarten Mietdauer von mehr als 30 Tagen (Langzeitmieten) ist die Vermieterin berechtigt, den vereinbarten Mietpreis sowie die vereinbarten Verrechnungssätze für Mehrkilometer entsprechend anzupassen, wenn sich während der Mietzeit die Kfz-Versicherungsprämien, die Versicherungssteuer, Kfz-Steuern oder die Umsatzsteuer erhöhen oder neue fahrzeugbezogene Steuern sowie Rundfunkbeiträge eingeführt werden. Sofern sich die monatliche Mietrate um mehr als 5 % erhöht, kann der Mieter durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung den Mietvertrag kündigen. Dieses Kündigungsrecht gilt nicht für einen Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei Wegfall oder Reduzierung der genannten Prämien bzw. Steuern hat der Mieter einen entsprechenden Anpassungsanspruch zu seinen Gunsten.
§ 2 RESERVIERUNGEN
2.1
Reservierungen erfolgen über das Buchungsportal der Vermieterin oder durch schriftliche Anfrage über das Kontaktformular und entsprechende Rückbestätigung der Reservierung durch die Vermieterin.
2.2
Die Vermieterin informiert den Mieter, wenn ein konkretes Fahrzeugmodell gewünscht, aber nicht verfügbar ist. Der Mieter kann in diesem Fall die Reservierung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf ein anderes Fahrzeug umbuchen.
2.3
Übernimmt der Mieter das Fahrzeug bei Abholung an der Vermietstation nicht spätestens 60 Minuten nach der vereinbarten Zeit (innerhalb der Öffnungszeiten), entfällt die Reservierungsbindung für die Vermieterin.
2.4
Bis zu 96 Stunden vor Mietbeginn ist eine Stornierung der Reservierungsbuchung kostenfrei möglich.
2.5
Im Falle einer Stornierung einer Reservierung weniger als 96 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs innerhalb von 60 Minuten innerhalb der Öffnungszeiten nach Ablauf des vereinbarten Abhol- oder Zustelltermins (no-show) ist die Vermieterin berechtigt, Schadensersatz in Höhe des für die reservierte Mietzeit anfallenden Mietpreises maximal jedoch für zwei Miettage, sofern der Mieter nicht nachweist, dass keine oder niedrigere Kosten bei der Vermieterin angefallen sind. Sofern Zustellkosten angefallen sind, werden diese gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.
§ 3 VORZULEGENDE DOKUMENTE, BERECHTIGTE FAHRER
3.1
Der Mieter oder der berechtigte Fahrer muss bei Übergabe des Fahrzeugs seine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche und im Inland gültige Fahrerlaubnis, sein gültiges Zahlungsmittel mit ausreichendem Kreditrahmen sowie seinen Personalausweis oder Reisepass (plus Nachweis der aktuellen Anschrift) im Original vorlegen. Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme Schweiz) werden akzeptiert, wenn
a) im Pass kein Visum eingetragen ist,
b) der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als sechs Monate in Europa ist. Ist er länger als sechs Monate in Europa, so muss
ein Führerschein aus einem EU-Staat vorgelegt werden.
Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch usw.) muss von einem internationalen Führerschein ergänzt werden. Bei Führerscheinen aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht angehören, bedarf es zusätzlich zum Originalführerschein der Übersetzung einer anerkannten amtlichen Stelle. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente und/oder Zahlungsmittel nicht vorlegen, ist die Vermieterin berechtigt, von einem bereits geschlossenen Mietvertrag zurückzutreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Vermieterin ist in diesem Fall berechtigt, Schadensersatz in Höhe des für die reservierte Mietzeit anfallenden Basismietpreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu verlangen, maximal jedoch für zwei Miettage, sofern der Mieter nicht nachweist, dass keine oder niedrigere Kosten bei der Vermieterin angefallen sind. Sofern Zustellkosten angefallen sind, werden diese gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.
3.2
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter bzw. bei Firmenkunden von dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden. Sofern das Fahrzeug von anderen als der vorgenannten Person gefahren werden wird, fällt für jeden weiteren Fahrer eine zusätzliche Gebühr an. Die jeweils gültigen Gebühren können im Gebührenverzeichnis eingesehen werden. Bei Fahrzeugabholung ist die Vorlage des Original Führerscheines etwaiger zusätzlicher Fahrer zwingend notwendig. Bei Zuwiderhandeln erlischt die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung. Bei Firmenkunden ist keine Eintragung von Zusatzfahrern erforderlich.
3.3
Firmenkunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer im Inland noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Ist dies nicht zweifelsfrei möglich, so darf das Fahrzeug nicht an den entsprechenden Fahrer ausgehändigt werden.
3.4
Fahrzeugklasse Mindestalter
KLEINWAGEN (z.B. VW Polo) 18
KOMPAKT (VW Golf) 18
KOMPAKT-PREMIUM (z.B. Audi A3, Mercedes A-Klasse) 18
MITTELKLASSE (z.B. VW Passat) 21
MITTELKLASSE-KOMBI (z.B. VW Passat Variant) 21
OBERKLASSE (z.B. VW Arteon, Mercedes C-Klasse) 21
OBERKLASSE-KOMBI (z.B. Mercedes C-Klasse Kombi) 21
OBERKLASSE-SUV (z.B. VW Touareg, Mercedes GLC) 25
Für den Mieter und alle Zusatzfahrer gelten je nach gebuchter Fahrzeugkategorie Mindestanforderungen hinsichtlich Alter und Besitzdauer des Führerscheins. Beim Führerschein-Besitzzeitraum wird auch der Führerschein begleitetes Fahren (BF17) mitberücksichtigt. Die Anforderungen können in der nachstehenden Tabelle eingesehen werden.
Für Fahrer von Firmenkunden gilt einheitlich für alle Fahrzeugkategorien ein Mindestanmietalter von 18 Jahren und einem Tag Führerscheinbesitz.
3.5
Der Mieter hat das Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.
§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND SICHERHEITSLEISTUNGEN (KAUTION)
4.1
Der Mietpreis zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte sowie gesetzlicher Umsatzsteuer ist für den vereinbarten Mietzeitraum in voller Höhe im Voraus zu entrichten, sofern vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.
4.2
Bei Langzeitmieten (Mietdauer von mehr als 30 Tagen) ist die Miete in Zeitabschnitten von 30 Tagen jeweils vorschüssig zu entrichten, sofern vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.3
Bei Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt die Abrechnung der effektiven Nutzung. Offene Restbeträge sind spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung der Mietdauer zu entrichten.
4.4
Akzeptierte Zahlungsmittel bei Privatkunden (natürliche Personen) sind die Kreditkarte und EC-Karte. Als Zahlungsmittel ausgeschlossen sind Bargeld, PrepaidKredit-Karten sowie Debit-Karten. Akzeptiert werden ausschließlich Kreditkarten der Anbieter VISA und Mastercard. Für Firmenkunden (juristische Personen) erfolgt die Zahlung per Rechnungsstellung, vorbehaltlich einer positiven Legitimation und positiven Bonitätsprüfung durch die Vermieterin.
Der Mieter stellt sicher, dass die genutzte Kreditkarte zu jeder Zeit durchgehend das zur Begleichung der Mietraten und Sicherheitsleistung (Kaution) an die Vermieterin notwendige Kreditlimit aufweist.
4.5
Der Mieter ermächtigt die Vermieterin sowie deren Inkassobevollmächtigten, die von ihm bei der ersten Anmietung angegebene Zahlungsart auch für alle späteren Anmietungen sowie etwaiger anderer Entgelte, die der Mieter aus oder im Zusammenhang mit der Anmietung schuldet (wie z.B. Aufwandspauschalen im Falle von Verkehrsverstößen, Vertragsstrafen, etc.), zu belasten.
4.6
Gegen die Ansprüche der Vermieterin kann der Mieter nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag über das betreffende Fahrzeug beruht.
4.7
Die Vermieterin behält es sich vor, die vom Mieter angegebene Zahlungsart bis zu drei Monate nach der Miete für weitere evtl. auftretende Kosten und Gebühren (z.B. Verkehrsordnungswidrigkeiten) zur Weiterbelastung zu nutzen.
4.8
Der Privatkunde ist als Mieter verpflichtet, für die Erfüllung seiner Pflichten als Sicherheit (Kaution) eine Geldsumme zu leisten, deren Höhe sich bei Kurzzeitmieten, Mieten mit einer Mietdauer kürzer als 30 Tagen, nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis bestimmt. Es gilt stets das Gebührenverzeichnis, das bei Mietbeginn des Fahrzeuges aktuell ist. Dieses liegt in der Vermietstation aus oder kann auf der Website der Vermieterin (www.ivy-go.de) eingesehen werden.
4.9
Der Mieter leistet die Kaution zu Beginn der Mietzeit als Reservierung des Betrags auf seiner Kreditkarte oder EC-Karte. Der Betrag wird seitens der Vermieterin zum Zeitpunkt der Begleichung aller Zahlungsverpflichtungen des Mieters für den jeweiligen Mietvertrag wieder freigegeben bzw. bei EC-Kartenzahlung zurückgebucht.
4.10
Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, die Kaution von ihrem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht. Die Vermieterin kann ihren Anspruch auf Leistung einer Sicherheit während des gesamten Mietverhältnisses geltend machen.
4.11
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) der Kreditkarte des Mieters belastet. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines zugelassenen Inkassobüros erforderlich, so hat der Mieter die dadurch entstandenen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig oder –unwillig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.
4.12
Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnung des Vermieters in elektronischer Form erstellt werden kann und an den vom Mieter angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden kann. Für diesen Fall ist der Mieter schon jetzt damit einverstanden, dass er keine Papierrechnung mehr erhält und der Vermieter eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet. Der Mieter kann der Übersendung der Rechnung in dieser Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird der Vermieter die Rechnung in Papierform an den Mieter senden. Der Mieter hat in diesem Fall allerdings die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto sowie eine Aufwandsentschädigung für diesen Mehraufwand zu tragen.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Abrechnungen des Vermieters zugehen können. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung gilt bei ihm als zugegangen, sobald sie in seinem Herrschaftsbereich eingegangen ist. Sofern der Vermieter nur einen Hinweis versendet und der Mieter die Rechnung selbst abrufen kann oder der Vermieter die Rechnung zum Abruf bereitstellt, ist die Rechnung zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen wird. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe bereitgestellter Rechnungen vorzunehmen.
4.13
Bei Adresswechsel und/oder Umfirmierungen oder sofern eine Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter die Vermieterin hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Vermieterin übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie.
§ 5 FAHRZEUGÜBERNAHME
5.1
Dem Mieter wird das Fahrzeug mit einem vollen Kraftstofftank übergeben. Bei batteriebetriebenen Fahrzeugen wird das Fahrzeug mit einer Batterieladung von mindestens 90 % übergeben.
5.2
Der Mieter und/oder der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme selbständig auf das Vorhandensein des vereinbarten Tankfüllstandes, den aktuellen Kilometerstand und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auf erkennbare Schäden außen und innen zu prüfen und haben, soweit solche vorhanden sind, zusammen mit der Vermieterin für deren korrekte Aufnahme in ein Übergabeprotokoll Sorge zu tragen. Außerdem überprüft der Mieter das Vorhandensein sämtlicher zum Fahrzeug gehörender Ausrüstungsteile (z.B. Windschott, Verbandkasten). Fehlteile werden im Protokoll festgehalten. Der Mieter und/oder der Fahrer können von der Vermieterin verlangen, das Fahrzeug vor Übernahme von möglicherweise sichtbehindernden Schmutz- und/oder Schneeresten zu befreien.
5.3
Der Mieter ist verpflichtet, eventuell nachträglich festgestellte Mängel, welche nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert wurden, unverzüglich und noch vor Fahrtbeginn der Vermieterin zu melden.
5.4
Im Fall der Nichtabholung durch den Mieter gelten die Ausführungen unter Ziffer 2.5.
§ 6 AUSLANDSFAHRTEN
6.1
Der Mieter ist berechtigt, das Fahrzeug in den folgenden Ländern einzusetzen:
Deutschland, Frankreich, Schweiz, Österreich, Italien, Vatikanstaat.
Eine Nutzung des Fahrzeugs in allen weiteren Ländern ist nicht gestattet.
Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt in das europäische Ausland über abweichende gesetzliche Regelungen zur Nutzungsdauer der Fahrzeuge zu informieren. Bei Schadenfällen im Ausland muss der Mieter die notwendigen Kosten der Schadenabwicklung verauslagen. Soweit es sich dabei um Kosten handelt, die vom Vermieter zu tragen sind, werden dem Mieter diese nach Vorlage geeigneter Belege erstattet. Im Reparaturfall hat der Mieter das Fahrzeug in einen vom Vermieter zuvor anerkannten Reparaturbetrieb abzugeben. Nach Erteilung der Reparaturfreigabe durch den Vermieter wird das Fahrzeug dann im Namen und für Rechnung des Vermieters repariert, soweit nicht der Mieter für diese Kosten einzustehen hat. Sollte die Herausgabe des reparierten Fahrzeuges vom ausländischen Reparaturbetrieb nur gegen Zahlung der Reparaturkosten möglich sein, so hat der Mieter diese Kosten zunächst selbst zu tragen.
6.2
Bei einem Verstoß gegen die Auslandsfahrtenbestimmungen nach Ziffer 6.1 ist die Vermieterin zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz und die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung erlischt bei Fahrten in nicht freigegebene Länder.
§ 7 FAHRZEUGNUTZUNG UND BETRIEBSMITTEL
7.1
Der Mieter darf das Fahrzeug weder verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken noch zur Sicherung übereignen. Der Mieter hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Von Ansprüchen Dritter auf das Fahrzeug oder im Falle der Entwendung, Beschädigung oder Verlust ist die Vermieterin vom Mieter unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von der Vermieterin verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
7.2
Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Einbauten, Austausch von Teilen sowie Umlackierungen und Beklebungen sowie Beschriftungen an dem Fahrzeug sind nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung hat der Mieter alle Kosten zu tragen, die aus der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands resultieren.
7.3
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr und im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks benutzt werden. Eine Benutzung zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken, zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung, zur Untervermietung, zu Fahrschulzwecken, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen sowie zu rechtswidrigen Zwecken ist untersagt. Bei Zuwiderhandeln erlischt die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung.
7.4
Das Fahrzeug darf nicht zum Zwecke des begleiteten Fahrens bei Fahranfängern genutzt werden.
7.5
Solange das Fahrzeug abgestellt wird, sind sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, insbesondere ist das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen, das Lenkradschloss einzurasten und bei einem Cabrio das Verdeck zu schließen. Der Mieter ist verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeuges alle Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Dritte unzugänglich aufzubewahren.
7.6
Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Bei einem schuldhaften Verstoß hiergegen ist die Vermieterin berechtigt, eine Pauschale gemäß dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis geltend zu machen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Vermieterin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieterin bleibt es unbenommen, einen über die Pauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
7.7
Der Mieter ist verpflichtet eventuelles Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.
7.8
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im Rahmen des vertraglichen Verwendungszwecks schonend und fachgerecht nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölund Wasserstands (Elektrofahrzeuge ausgenommen) sowie des Reifendrucks einzuhalten. Elektrofahrzeuge haben keine Betriebs- und Antriebsgeräusche, wodurch sie für Fußgänger nicht wahrnehmbar sind. Daher ist eine erhöhte Aufmerksamkeit des Mieters erforderlich.
7.9
Fällige Inspektionen sind zu beachten und es ist regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Aus diesem Grund muss der Mieter die Vermieterin unverzüglich über fällige Inspektionen informieren.
7.10
Wird während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges notwendig oder tritt ein gewährleistungsrelevanter Mangel auf, der die Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigt, ist der Mieter berechtigt und verpflichtet, unverzüglich dem nächstgelegenen Servicebetrieb des jeweiligen Herstellers anzuzeigen und von diesem – in Notfällen von einer anderen vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt – nachbessern zu lassen. Der Sachverhalt ist der Vermieterin vorab bekannt zu geben und eventuell entstehende Kosten muss die Vermieterin in jedem Fall vor Auftragsvergabe freigeben. Verletzt der Mieter diese Verpflichtung, verliert er sein Recht zur Minderung des Mietpreises. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung hat der Mieter die Vermieterin unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Notwendige Reparaturen oder gewährleistungsrelevante Mängel, die nicht die Aufrechterhaltung des Betriebes oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigen, sind der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen.
7.11
Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 30 Tagen hat der Mieter die Kosten für die Beschaffung von allen Nachfüllflüssigkeiten (z.B. Motoröl, Scheibenreiniger, Scheibenfrostschutzmittel) selbst zu tragen.
7.12
Bei der Anmietung von Fahrzeugen mit AdBlue®-Tank hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der AdBlue®-Tank stets hinreichend gefüllt ist. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung; der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Ansprüchen, die Behörden oder sonstige Dritte gegen die Vermieterin wegen Nicht-Betankung des AdBlue®-Tanks geltend machen, insbesondere von Buß- und Verwarnungsgeldern frei. Der Mieter haftet für sämtliche Kosten, insbesondere auch Folgekosten, im Falle der Nichtbefüllung oder Falschbefüllung der AdBlue®-Tanks.
7.13
Die Betriebsanweisung des jeweiligen Herstellers ist zu befolgen. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften bei Fahrzeugen mit alternativem Antrieb.
§ 8 SCHADENABWICKLUNG
8.1
Im Schadenfall hat der Mieter/Fahrer die Vermieterin unverzüglich zu unterrichten und ihr eine vollständige schriftliche Schadenmeldung (Unfallbericht inkl. Fotodokumentation) unterschrieben zuzusenden.
8.2
Reparaturen darf der Mieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Vermieterin durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht der Vermieterin zu.
8.3
Nach jedem Schadenfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall, mögliche Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden polizeilich aufgenommen werden. Bei einem Unfall mit einem Elektro- oder Hybridfahrzeug muss der Mieter die Polizei/Feuerwehr darauf hinweisen, dass ein Elektro- oder Hybridfahrzeug in den Unfall verwickelt ist.
8.4
Lehnt die Polizei eine Unfallaufnahme ab, hat der Mieter/Fahrer hierüber eine schriftliche Bestätigung der Polizei vorzulegen.
8.5
Beweismittel (u.a. Zeugen, Spuren) sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten sowie deren Kfz-Kennzeichen zu notieren. Der Mieter hat alle Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Schadenursache und des -hergangs zu ergreifen. Dem Mieter/Fahrer ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Der Mieter/Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist.
8.6
Nach einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder -zubehör hat der Mieter/Fahrer unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle zu erstatten sowie die Vermieterin darüber in Kenntnis zu setzen. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadenfall unverzüglich der Vermieterin vollständig und wahrheitsgemäß zu melden.
8.7
Wird aufgrund des Schadensfalls eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges notwendig, ist der Mieter berechtigt und verpflichtet, dies unverzüglich dem nächstgelegenen Servicebetrieb des jeweiligen Herstellers anzuzeigen und von diesem – in Notfällen von einer anderen vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt – nachbessern zu lassen. Der Sachverhalt ist der Vermieterin vorab bekannt zu geben und eventuell entstehende Kosten muss die Vermieterin in jedem Fall vor Auftragsvergabe freigeben. Es besteht kein Anspruch des Mieters gegen die Vermieterin auf kostenfreie Überlassung eines Ersatzfahrzeugs während der Reparatur.
8.8
Fahrzeugbezogene Entschädigungsleistungen sind an die Vermieterin weiterzuleiten. Die Vermieterin kann vom Mieter zum Vertragsende eine dann noch bestehende schadenbedingte Wertminderung verlangen, soweit die Vermieterin diese nicht schon im Rahmen der Schadenabwicklung erhalten hat.
8.9
Bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges kann jeder Vertragspartner den Mietvertrag zum Schadentag kündigen. Bei schadenbedingten Reparaturkosten von mehr als 60 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges können beide Vertragspartner innerhalb von drei Wochen nach Kenntnis dieser Voraussetzungen zum Schadentag kündigen.
8.10
Die Vermieterin entscheidet darüber, ob nach einem vom Mieter verschuldeten Schadeneintritt das Vertragsverhältnis fortgesetzt oder beendet wird.
8.11
Der Mieter ist verpflichtet, verlorene und gestohlene Fahrzeugschlüssel und Zulassungsbescheinigungen (Teil I) sofort nach Kenntnis an die Vermieterin zu melden. Zur Abwehr weiterer Schäden ist die Vermieterin berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters abschleppen zu lassen.
8.12
Die Vermieterin berechnet je Schadenfall eine Bearbeitungsgebühr gemäß dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis.
§ 9 RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
9.1
Der Mieter hat das Fahrzeug zu dem im Mietvertrag vereinbarten Datum sowie an der vereinbarten Vermietstation der Vermieterin oder am sonst vereinbarten Ort mit allen Schlüsseln, vollständigem Zubehör und allen überlassenen Unterlagen (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I, Kundendienstheft, Servicekarte) auf eigene Kosten und Gefahr zurückzugeben. Eine Verlängerung des Mietvertrags vor dessen Ablauf ist telefonisch oder schriftlich nach Vereinbarung mit der Vermieterin möglich. Setzt der Mieter die Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit ohne Zustimmung der Vermieterin fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert.
Der § 545 BGB findet keine Anwendung.
9.2
Wird im Rahmen der Fahrzeugrückgabe das Fehlen von Ausstattungsmerkmalen (z.B. Ladekabel) festgestellt, werden dem Mieter die Kosten für die Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Der Betrag ist sofort fällig.
9.3
Bei Fahrzeugen mit einer Anmietdauer von mehr als 30 Tagen muss sich der Mieter zwei Arbeitstage vor dem gewünschten Rückgabetermin schriftlich bei der Vermieterin melden, um den Abgabezeitraum abzustimmen.
9.4
Eine Rückgabe des Fahrzeugs liegt erst dann vor, wenn die Vermieterin den Besitz des Fahrzeugs und der Fahrzeugschlüssel sowie aller überlassenen Fahrzeugdokumente und aller amtlichen Kennzeichen erlangt hat. Der Mieter kommt für die Wiederbeschaffung von fehlenden Fahrzeugschlüsseln und Fahrzeugdokumenten auf. Falls der Mieter die Wiederbeschaffung durch die Vermieterin wünscht, erfolgt eine Berechnung aller in diesem Zusammenhang stehenden Kosten an den Mieter. Der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug willentlich zur Nutzung überlassen hat, ist im Hinblick auf die Rückgabeverpflichtung der Erfüllungsgehilfe des Mieters.
9.5
Bei Mieten mit einer vereinbarten Mietdauer von mehr als 30 Tagen (Langzeitmieten) behält sich die Vermieterin das Recht vor, mit Erreichen des maximal zulässigen Kilometerstands das Fahrzeug zurück zu verlangen und dem Mieter ein Fahrzeug der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Der zulässige Höchst-Kilometerstand wird im Mietvertrag angegebenen oder dem Mieter schriftlich mitgeteilt.
9.6
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit gleichem Tankfüllstand wie bei Fahrzeugübernahme (Dokumentation gemäß Mietvertrag) bzw. mindestens halbvoll geladenem Akku zurückzugeben. Kommt der Mieter der Betankungsverpflichtung nicht nach, wird die Vermieterin dem Mieter für die Betankung des Fahrzeugs eine Servicegebühr i.H. v. 20.00,-€, sowie die Kraftstoffkosten in Rechnung stellen.
9.7
Wird der Rückgabezeitpunkt bei Mieten von mindestens 24 Stunden – auch unverschuldet – um mehr als 59 Minuten überschritten, ist der Mieter unbeschadet einer weiteren Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Nutzungsentschädigung von einer Tagesmiete (Normaltarif) pro angefangenem Tag zu entrichten, es sei denn, die Vermieterin hat die verspätete Rückgabe zu vertreten. Bei Mieten von weniger als 24 Stunden beträgt die entsprechende Kulanzfrist 15 Minuten. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.8
Wird das Fahrzeug ohne entsprechende vorherige Abrede außerhalb der Vermietstations-Öffnungszeiten, die durch Aushang bekannt gemacht werden, oder durch Einwurf der Fahrzeugschlüssel oder -papiere in einen Nachttresor – falls vorhanden – abgestellt, so verlängert sich der Mietvertrag bis zur Öffnung der Rückgabestation.
In diesem Fall erfolgen die Fahrzeugbesichtigung und die Erstellung des Rückgabeprotokolls durch die Vermieterin erst zu Beginn der Geschäftszeiten am nächstfolgenden Werktag. Der Mieter hat für seine Teilnahme an der Besichtigung selbst zu sorgen. Nimmt der Mieter an der Besichtigung nicht teil, so stimmt er stillschweigend der Beurteilung des Fahrzeugzustands durch die Vermieterin zu.
9.9
Nach Rückgabe des Fahrzeugs werden eventuelle Mehrkilometer gemäß den vereinbarten Mehrkilometersätzen berechnet. Der Betrag ist sofort fällig. Minderkilometer werden nicht erstattet.
9.10
Das Fahrzeug ist bei Langzeitmieten im begutachtungsfähig gereinigten Zustand (innen und außen) zurückzugeben. Entspricht das Fahrzeug nicht diesem Zustand, hat die Vermieterin Anspruch auf Erstattung der Reinigungskosten gemäß dem aktuellen Gebührenverzeichnis. Schäden, die erst nach der Reinigung des verschmutzten Fahrzeugs festgestellt werden können, darf die Vermieterin dem Mieter nachträglich in Rechnung stellen.
9.11
Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden angemessenen Erhaltungszustand, verkehrs- und betriebssicher, sowie, soweit nicht abweichend vereinbart, frei von Schäden sein. Über den Zustand müssen die Parteien bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll anfertigen und unterschreiben. Eine vom Mieter mit der Rückgabe betraute Person handelt als dessen Erfüllungsgehilfe.
9.12
Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Mieter zum Ausgleich des Minderwertes verpflichtet, es sei denn, der Minderwert ist von der Vermieterin zu vertreten.
9.13
Zur Feststellung eines Schuldsachverhaltes ist die Vermieterin berechtigt, die Diagnosedaten des Fahrzeugs auszulesen und zu verwenden.
9.14
Können sich die Vertragspartner über einen vom Mieter auszugleichenden Minderwert nicht einigen oder sollte der Mieter das Rücknahmeprotokoll nicht unterschreiben, wird der Minderwert auf Veranlassung der Vermieterin oder dessen Bevollmächtigten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermittelt. Die Kosten des Gutachtens trägt der Mieter. Dieses Sachverständigengutachten ist für beide Vertragsparteien als Schiedsgutachten verbindlich. Der Rechtsweg ist dadurch nicht ausgeschlossen.
9.15
Der Mieter ist dafür verantwortlich, bei Rückgabe des Fahrzeugs die personenbezogenen Daten im Fahrzeug zu löschen (z.B. Einträge im Navigationssystem, Telefonkopplungen und Rufnummernlisten). Der Mieter setzt die Geräte gemäß Bedienungsanleitung auf Werkseinstellungen zurück.
§ 10 HAFTUNG DER VERMIETERIN
10.1
Die Vermieterin und deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften – abgesehen von der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die dem Vermieter die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrags überhaupt erst ermöglichen. Ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.2
Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen werden. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Vermieterin, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
§ 11 HAFTUNG DES MIETERS
11.1
Für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderung des Fahrzeuges sowie Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln.
11.2
Abweichend von Ziff. 11.1 ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit die Haftung des Mieters/Fahrers für die Dauer der Mietzeit für Schäden an dem Fahrzeug pro Schadenfall auf einen Höchstbetrag begrenzt, der im Mietvertrag genannt ist. Wurde in zuzurechnender Weise ein Schaden am Fahrzeug vom Mieter/Fahrer grob fahrlässig herbeigeführt oder ein nicht durch die für das Fahrzeug bestehende Haftpflichtversicherung gedeckter Schaden an einer sonstigen, der Vermieterin gehörigen Sache grob fahrlässig verursacht oder eine vom Mieter/Fahrer zu erfüllende vertragliche Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, ist die Vermieterin berechtigt, die Haftenden in einem der Schwere ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis über den vereinbarten Höchstbetrag pro Schadenfall hinaus in Anspruch zu nehmen, es sei denn im Falle der Obliegenheitsverletzung war die vorwerfbare Handlung oder das vorwerfbare Unterlassen weder für den Eintritt des Schadenfalles noch für dessen Feststellung oder dessen Umfang ursächlich. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Im Falle vorsätzlichen Handelns oder Unterlassens entfällt die Haftungsreduzierung unter dem Vorbehalt der vorgenannten Einschränkung im Falle von Obliegenheitsverletzungen zur Gänze. Der Mieter hat das Verhalten, das Handeln oder Unterlassen des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes zu vertreten.
11.3
Eine vereinbarte Haftungsreduzierung endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit und bei außerordentlicher Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung mit Zugang der Kündigungserklärung. Der Mieter haftet daher unbeschadet aller sonstigen Ansprüche uneingeschränkt für alle Schäden, welche nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer oder nach Zugang der Kündigung des Mietvertrages eintreten.
11.4
Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind von der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11.2 nicht erfasst. Ebenso umfasst die Haftungsbeschränkung nicht:
a) Schäden aufgrund ungenügend gesicherter Ladung,
b) Schäden aufgrund fehlerhafter Bedienung oder falscher Kraftstoffbetankung,
c) Fehlteile im Fahrzeuginnenraum wie z.B. Fußmatten oder Laderaumabdeckungen und Hutablagen,
d) Innenraumschäden z.B. Brandlöcher,
e) Schäden durch oder der Verlust von Fahrzeugschlüsseln oder Zubehör,
f) Reifen- und Beladungsschäden,
g) Unterbodenschäden,
h) Schäden an Fahrzeugteilen, die außerhalb ihrer vorbestimmten Funktion und Verwendungsart infolge einer schuldhaften Beanspruchung auftreten (z.B. Kupplungs- oder Motorschäden).
11.5
Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften in jedem Fall unbeschränkt für während der Mietzeit von Ihnen begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften.
11.6
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten.
11.7
Der Mieter haftet auch für den Schaden, der der Vermieterin dadurch entsteht, dass ein Unfallhergang aufgrund der Verletzung der Pflichten nicht mehr nachvollzogen werden kann.
11.8
Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus der Deaktivierung von sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen (z.B. ESA, ESC, ABS) resultieren. In diesen Fällen entfällt der Versicherungsschutz.
§ 12 VERKEHRSORDNUNGSWIDRIGKEITEN, BUSS- UND VERWARNUNGSGELDER ODER SONSTIGE KOSTEN
12.1
Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, welche von Behörden oder sonstigen Stellen anlässlich von Verstößen des Mieters oder eines Fahrers gegen gesetzliche Bestimmungen oder Besitzstörungen während der Mietzeit erhoben werden. Soweit die Vermieterin behördlicherseits im Zuge der Einleitung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach der Person des Mieters befragt werden sollte, wird die Vermieterin diese bekanntgeben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der der Vermieterin für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, berechnet die Vermieterin eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20,00€.
12.2
Für die vollständige Bezahlung oder die etwaige Einlegung von Rechtsmitteln gegen erlassene Bußgeldbescheide ist der Mieter selbst (auf eigene Kosten) zuständig. Dies gilt auch für die Abwehr tatsächlicher oder behaupteter zivilrechtlicher Ansprüche Dritter (insbesondere wegen Besitzstörungen jeglicher Art, z.B. Parkverstößen), die der Mieter oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, durch die Fahrzeugnutzung verursachen. Werden solche Ansprüche direkt gegen die Vermieterin als Fahrzeughalter geltend gemacht, kann die Vermieterin beim Mieter insoweit Rückgriff nehmen.
12.3
Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem Ausland wird die Vermieterin vorschüssig bezahlen. Die verauslagten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenverzeichnis werden dem Mieter berechnet. Parallel zur Weiterleitung der Anfrage an den Mieter kann eine sofortige Bekanntgabe der Nutzerdaten an die zuständige Behörde erfolgen.
12.4
Sollte die Vermieterin dennoch – durch Nichterfüllung der vorgenannten Pflichten des Mieters – aus Halterhaftung wegen entstandener Verfahrenskosten in Anspruch genommen werden, nimmt die Vermieterin den jeweiligen Mieter insoweit in Regress und berechnet zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 120 EUR zzgl. Gesetzlicher MwSt. für den durch das Verhalten des Mieters bei der Vermieterin verursachten Bearbeitungsaufwand.
12.5
Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei.
§ 13 VERSICHERUNG
13.1
Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden in Höhe von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigter Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt.
13.2
Besteht kein Versicherungsschutz (z.B. bei Trunkenheitsfahrt), haftet der Mieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit voll für den eingetretenen Schaden.
§ 14 KÜNDIGUNG
14.1 14.1.
Der Mietvertrag ist über die vereinbarte Laufzeit abgeschlossen.
14.2
Beide Vertragsparteien können in den nach § 543 BGB bestimmten Fällen außerordentlich kündigen, insbesondere kann die Vermieterin den Mietvertrag wegen Zahlungsverzugs fristlos kündigen, wenn der Mieter mit zwei aufeinander folgenden Mietraten in Verzug ist oder mit Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
Die Vermieterin kann darüber hinaus den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
a) Unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch,
b) Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr,
c) bewusst falsche oder erheblich unvollständige Angaben, die vom Mieter zur eigenen Person oder der des Fahrers gemacht wurden,
d) die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages z.B. wegen zu hoher Schadenquote.
Kündigt die Vermieterin fristlos, kann sie vom Mieter den daraus resultierenden Schaden ersetzt verlangen.
14.3
Sofern zwischen Vermieterin und Mieter mehrere Mietverträge bestehen und die Vermieterin zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann sie auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls ihr die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Mieter:
a) ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt,
b) einen am Mietfahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht,
c) der Vermieterin vorsätzlich einen Schaden zufügt,
d) ein Mietfahrzeug zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.
14.4
Kündigt die Vermieterin einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an die Vermieterin herauszugeben.
§ 15 TEXTFORM UND GERICHTSSTAND
15.1
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
15.2
Diese AGB und auf Grundlage dieser AGB geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.3
Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträgen Ebersberg. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 16 UMGANG MIT PERSONENBEZOGENEN DATEN
16.1
Soweit dies zum Zwecke der Vertragsdurchführung inklusive der Bonitätsprüfung (wie z.B. Schufa-Auskünfte) erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Mieters von der Vermieterin verarbeitet und an die Euro-Leasing GmbH weitergegeben.
16.2
Soweit der Mieter Firmenkunde ist, werden auch personenbezogene Daten der Fahrzeugnutzer und der Mitarbeiter des Mieters sowie den Firmenkunden betreffenden Dokumente (z.B. Mietverträge, Rechnungen und Schreiben auch in digitalisierter Form), im Rahmen des Erforderlichen zum Zwecke der Vertragsdurchführung inklusive der Bonitätsprüfung (wie z.B. Schufa-Auskünfte, Kreditreform-Auskünfte) von der Vermieterin verarbeitet und an die Euro-Leasing GmbH weitergegeben. Der Kunde ist verpflichtet, die Betroffenen (insbesondere Fahrzeugnutzer, Mitarbeiter) über jede Übermittlung von personenbezogenen Daten vom Mieter an die Vermieterin rechtmäßig und insbesondere unter Einhaltung der datenschutzrechtlich erforderlichen Informationspflichten zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Betroffenen über die Datenschutzhinweise der Vermieterin zu informieren. Die Vermieterin trifft keine Prüfverpflichtung oder Haftung hinsichtlich der Berechtigung des Mieters zur Übermittlung der personenbezogenen Daten der Fahrzeugnutzer und Mitarbeiter des Mieters zum Zwecke der im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages erforderlichen Verarbeitung.
16.3
Die Vermieterin wird für den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch und Verlust sowie für die ordnungsgemäße Durchführung der angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen Sorge tragen. Die Vermieterin bestätigt und stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der Daten des Mieters befassten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis arbeitsvertraglich verpflichtet und in die datenschutzrechtlichen Pflichten eingewiesen sind.
16.4
Soweit die Vermieterin gesetzlich dazu verpflichtet ist, wird sie personenbezogene Daten an Behörden (z.B. bei Anfragen von Strafverfolgungsbehörden) übermitteln.
§ 17 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte
17.1
Dem Nutzer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende Anspruch unbestritten, in Textform durch die Vermieterin anerkannt und rechtskräftig festgestellt worden ist; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.
§ 18 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
18.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen davon nicht berührt
§ 19 Streitschlichtung
19.1
Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
19.2
Die Vermieterin ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.